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Sondersitzung des Landtags zum Begleitgesetz des Grundlagenvertrags von Lissabon
Donnerstag, 20. August 2009Im Vorfeld der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 26. August informierten Ministerpräsident Horst Seehofer und Emilia Müller, Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, im Landtag über den aktuellen Stand der Beratungen zum neuen Begleitgesetz. Die Landtagsfraktionen begrüßten mehrheitlich, dass die Beratungen über die verfassungskonforme Neufassung des Begleitgesetzes zum EU-Grundlagenvertrag von Lissabon zügig voranschreiten.
Sondersitzung: große Resonanz im vollbesetzten Saal 3
Eine Revision des Begleitgesetzes war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende Gesetz am 30. Juni 2009 für verfassungswidrig erklärt hatte, weil es Bundestag und Bundesrat keine hinreichenden Beteiligungsrechte bei Rechtsetzungen und Vertragsänderungen auf EU-Ebene einräumt.
Chance für mehr Bürgernähe in der Europapolitik
„Das Urteil bietet die einmalige Chance für mehr Bürgernähe in der Europapolitik, zu einer besseren demokratischen Legitimation europäischer Entscheidungen und zu einer besseren parlamentarischen Kontrolle europäischer Entscheidungen durch den Bundestag und Bundesrat“, sagte Ministerpräsident Horst Seehofer im Landtag. Aus Sicht der Staatsregierung würden die unmittelbaren Vorgaben des Urteils erfüllt. Der Ministerpräsident verwies dabei unter anderem auf die Normierung eines verbesserten Parlamentsvorbehalts. Offene Punkte sollen in den anstehenden Beratungen noch aufgegriffen werden. So setze sich Bayern insbesondere weiterhin für einen Entschließungsantrag ein, der auch die Schaffung einer Kompetenzkontrollklage beinhalte. "Europapolitik bedeutet das Bohren dicker Bretter", so der Ministerpräsident mehr...
"Europa parlamentarisch stärken, kommunale Selbstverwaltung sichern, den Landtag beteiligen" ─ unter dieser Überschrift hatten sich CSU, FDP und SPD gemeinsam mit einem Dringlichkeitsantrag an die Staatsregierung gewandt, der mehrheitlich verabschiedet wurde. Gemäß §151 der Geschäftsordnung des Landtags kann der federführende Ausschuss - in diesem Fall der Ausschus für Bundes- und Europaangelegenheiten - in eilbedürftigen Angelegenheiten, die den Bundesrat betreffen, anstelle der Vollversammlung entscheiden.
Berliner Koalitionskompromiss
Der Landtag begrüßte in dem mehrheitlich getragenen Antrag den Berliner Koalitionskompromiss mit den Ländern zur „Lissabon-Gesetzgebung“. "Damit", so heißt es in dem Beschluss, "wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik werden gestärkt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in der EU bleibt gewährleistet.
Die Staatsregierung wurde aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der Begleitgesetze zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon zügig zu unterstützen, damit das Ratifizierungsverfahren in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird."
Weiterhin forderte der Landtag die Staatsregierung auf, "sich im Lichte der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkten Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat bei den laufenden Beratungen dafür einzusetzen, dass entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
─ bei allen zukünftigen Kompetenzübertragungen Zustimmungsrechte für den Bundestag und für den Bundesrat vorgesehen werden,
─ die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt und gesetzlich verankert werden und
─ die Belange der Kommunen bei der Daseinsvorsorge entsprechend dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union berücksichtigt werden."
Beteiligung des Landtags bei EU-Rechtsakten
Der Landtag forderte die Staatsregierung außerdem auf, "baldmöglichst gemeinsam mit dem Landtag Vorschläge zu erarbeiten, wie künftig eine Beteiligung des Landtags in Bezug auf das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Staatsregierung im Bundesrat bei EU-Rechtsakten erfolgen soll" mehr...
Die FW-Faktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten zur Neufassung des Begleitgesetzes jeweils eigene Dringlichkeitsanträge eingereicht:
Dringlichkeitsantrag der FW-Fraktion mehr...
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr...
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