Seiteninhalt
Wahl zum Europäischen Parlament
375 Millionen Wahlberechtigte - zweitgrößte Demokratie der Welt
375 Millionen Wahlberichtigte in 27 EU-Staaten sind vom 4. bis 7. Juni aufgerufen, die 736 Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre neu zu wählen. In Deutschland werden 99 Mandate vergeben. Die Wahllokale sind hier am Sonntag, 7. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Wahltag liegt in Bayern mitten in den Pfingstferien. Deshalb der Hinweis: Auch Briefwahl ist möglich.
Der Wahlvorgang ist denkbar einfach: Es stehen nur Listen zur Wahl, es gibt keine Wahlkreise und Direktmandate. Eine Veränderung der Reihenfolge der auf der Liste stehenden Kandidaten ist nicht möglich. Es gibt keine europaweiten Listen, sondern die Listen werden für jeden Mitgliedstaat gesondert aufgestellt. In Deutschland stehen 30 bundesweite Listen zur Wahl. Mit Landeslisten werden lediglich CDU und CSU (nur in Bayern) antreten. Es gilt aber bundesweit die Fünf-Prozent- Klausel: Um Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, muss eine Partei bundesweit auf füf Prozent kommen, auch wenn sie nur in einem Land antritt.
Wer in einem anderen EU-Staat als seinem Heimatstaat lebt, kann wie bei Kommunalwahlen entscheiden, ob er in seinem Herkunftsland oder in dem Land, in dem er wohnt, wählen möchte.
Das EU-Parlament entscheidet über zahlreiche Regeln, die direkte Auswirkungen auf unser tägliches Leben haben: Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die für das exportorientierte Deutschland besonders wichtigen Regeln für den gemeinsamen Binnenmarkt. Wie wichtig europäische Gesetzgebung ist, bemerken viele aber oft erst dann, wenn Probleme ungelöst bleiben, weil man sich nicht auf gemeinsame Regeln einigen konnte. Ein aktuelles Beispiel dafür war das Fehlen eines Rechtsrahmens und von Überwachungsmechanismen für die Finanzmärkte.
Die Parteien im Europäischen Parlament geben auf diese Herausforderungen oft sehr unterschiedliche Antworten. Welche Regeln für das Zusammenleben der 27 Staaten in Zukunft gelten, hängt deswegen entscheidend von der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, also vom Wahlergebnis ab.
Weiterführende Informationen
Grundsätzlich gilt, dass alle Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, in Europa wahlberechtigt sind - unabhängig davon, wo sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten. Allerdings sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln zu beachten, da das Wahlrecht national bestimmt wird.
Deutsche, die sich während der Europawahl im EU-Ausland aufhalten, können entweder an ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland wählen oder sich derzeitigen EU-Land an der Wahl beteiligen.
Deutsche, die während der Wahl außerhalb der EU leben, können für einen Kandidaten abstimmen, wenn sie sich an ihrem letzten Wohnort in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
So wie Deutsche im EU-Ausland wählen dürfen, sind Bürger aus anderen EU-Staaten mit Wohnsitz in Deutschland, berechtigt hier zu wählen. Einzige Voraussetzung dafür ist, sich im Wahlverzeichnis am derzeitigen Wohnort eintragen zu lassen mehr...
Wer wird gewählt?
Jeder Unionsbürger in Deutschland, der 18 Jahre alt ist, kann für das Parlament kandidieren. Die Parteien oder sogenannte politische Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidaten für das Europaparlament auf. Für die Europawahlen kandidieren kann man allerdings nur auf Listen von Parteien oder politischen Vereinigungen, Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Die Bewerber müssen sich auf einer öffentlichen Mitgliederversammlung einem demokratischen Auswahlverfahren stellen. Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Ausübung nationaler Mandate.
Für die Wahl zum Europäischen Parlament können die Parteien und politischen Vereinigungen sowohl Landeslisten wie auch Bundeslisten aufstellen. Dies kann im einzelnen Auswirkungen darauf haben wer nach Straßburg gesendet wird, aber nicht wie viele Abgeordnete eine Partei bundesweit stellt. Für alle Parteien gilt eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde. Also auch regionale Parteien müssen auf den Bundesdurchschnitt hochgerechnet fünf Prozent erreichen mehr...
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die Rechtsgrundlage ist der Artikel 190 EG-Vertrag, die konkrete Durchführung unterliegt einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Der Wähler verfügt über eine Stimme, mit der er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.
Die Wahlbenachrichtigung wird Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland automatisch zugesendet. Auf dieser Wahlbenachrichtigung ist auch der Antrag auf Briefwahl abgedruckt, falls man sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht an seinem Wohnort aufhält mehr...




















