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Enquete-Kommissionen
Diese bestehen aus Mitgliedern des Landtags und externen Sachverständigen. So erhält der Landtag zusätzliches Wissen für seine Beratungen und Entscheidungen. Das Plenum des Landtags teilt den Kommissionen ihren Auftrag zu. Die nicht dem Landtag angehörenden Sachverständigen arbeiten gleichberechtigt mit. Die Zusammensetzung und die Verfahren sind in §§ 31 bis 36 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geregelt.




















