>> Wollen Sie zur Webseite für mobile Endgeräte wechseln?

Seiteninhalt

Meister können künftig auch ohne Abitur studieren

Logo dpa   Mittwoch, 1. Juli 2009

München - Meister können in Bayern künftig auch ohne Abitur studieren. Zudem müssen Familien, in denen zwei Kinder eine Hochschule besuchen, nur einmal die Studiengebühren von bis zu 500 Euro bezahlen. Das sind zwei Kernpunkte des neuen Hochschulrechts, das der Landtag am Mittwoch in München endgültig absegnete. Neu ist zudem, dass Hochschulen ihre Professoren künftig selbst berufen können - wenn auch zunächst nur auf Antrag und nur für eine gewisse Probephase. Bisher entscheidet der Wissenschaftsminister über Professorenberufungen. Ebenfalls neu ist, dass Studenten künftig über die Ergebnisse von Lehr-Evaluationen informiert werden sollen.

 

«Mit dem Gesetz verbessern wir den Hochschulzugang für Berufstätige, verfeinern die soziale Ausgestaltung der Studienbeiträge und stärken die Autonomie der Hochschulen», betonte Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP). Der Hochschulzugang für Meister solle helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

 

Berufstätige, die keinen Meisterabschluss haben, aber eine mindestens dreijährige Berufspraxis in ihrer Branche vorweisen können, dürfen künftig an Fachhochschulen studieren. Bei den Studiengebühren gilt unterdessen auch weiterhin die Regel, dass Familien mit drei oder mehr Kindern keinerlei Beiträge zahlen müssen.

 

Kritik auch aus den Reihen der CSU/FDP-Koalition gab es and der Regelung, dass Studenten künftig Bewertungen von Professoren zu Gesicht bekommen sollen. Der frühere Wissenschaftsminister Thomas Goppel und Winfried Bausback (beide CSU) lehnten dies ab. Goppel warnte vor einer möglichen «Hetzjagd» auf einzelne Professoren.

 

dpa tt yyby z2 db
lby 7370
011703 Jul 09