Seiteninhalt
Landtag lockert Rauchverbot in Gaststätten - Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" zulässig
Freitag, 21. August 2009Seit 1. August darf in Bayern in kleineren Gaststätten und in Bierzelten wieder geraucht werden. Der Landtag beschloss am 15. Juli mit einem Großteil der Stimmen von CSU und FDP sowie einer Abgeordneten der Freien Wähler einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes. Dagegen richtet sich ein Volksbegehren der ÖDP, das die Wiedereinführung des strengen Rauchverbots zum Ziel hat. Das Innenministerium hat dieses Begehren "Für echten Nichtraucherschutz" für zulässig erklärt.
Beschluss des Plenums zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes, Drucksache Nr. 16/1867 vom 15.07.2009 mehr...
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Gesundheitsschutzgesetz mehr...
Informationen zum Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" mehr...
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des am 17. Juli 2009 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz!" abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben, ebenso die zweiwöchige Eintragungsfrist. Diese wird am Donnerstag, 19. November 2009 beginnen und am Mittwoch, 2. Dezember 2009 enden.
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (circa 930.000) unterstützt wird. Wird diese Zustimmung erreicht, muss sich der Landtag mit dem Volksbegehren befassen.
Falls das Parlament der Forderung nach einem verschärften Nichtraucherschutz zustimmt, wäre das Gesetz. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, wird eine Abstimmung aller Bürger per Volksentscheid notwendig mehr...
Hintergrund:
Debatte im Plenum am 15. Juli zur Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes (Quelle ddp):
Das beschlossene Gesetz erlaubt künftig wieder das Rauchen in Bierzelten, in kleinen, sogenannten «getränkegeprägten» Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und in Nebenräumen von Gaststätten. Kinder und Jugendliche haben zu Gaststätten und Nebenräumen, in den geraucht wird, keinen Zutritt. Außerdem erhält das Gesundheitsministerium die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn durch technische Maßnahmen wie Lüftungen oder Filteranlagen vor dem Passivrauchen geschützt wird. An allen öffentlichen Orten gilt weiterhin ein striktes Rauchverbot.
Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) betonte, dass sich das bislang geltende Gesetz als nicht praktikabel erwiesen habe und deshalb nachgebessert werden müsse. "Die große Zahl der Raucherclubs hat gezeigt, dass das bisherige Gesetz unterlaufen wurde." Ein Schlupfloch im bisherigen Gesetz, das die Entstehung der umstrittenen Raucherclubs bewirkt hatte, wird durch die Änderung geschlossen. Sie sind somit künftig nicht mehr erlaubt.
Söder betonte, das geänderte Gesetz entspreche dem bayerischen Prinzip «Leben und leben lassen» und der Realität. Der Minister zeigte sich überzeigt, dass es deshalb von den Bürgern akzeptiert werde.
FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer hob hervor, dass Raucher dank der Änderung nicht länger wie "Aussätzige" auf die Straße oder auf die Toilette geschickt würden. Gleichzeitig bliebe der Nichtraucherschutz erhalten. Die FDP hatte im Koalitionsvertrag durchgesetzt, die bisher gültige Regelung zu überarbeiten und den Bürgern mehr Entscheidungsfreiheit zu geben.
In der hitzigen Debatte warfen SPD und Grüne der CSU vor, den Gesundheitsschutz der Koalition mit der FDP zu opfern. Die SPD-Abgeordnete Kathrin Sonnenholzner wandte sich direkt an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU): "Es ist eine Bankrotterklärung, dass sie als ehemaliger Gesundheitsminister der Bundesrepublik den Gesundheitsschutz auf dem Altar der Koalitionsvereinbarung und einer falsch verstandenen Freiheit opfern."
Grünen-Gesundheitsexpertin Theresa Schopper kritisierte, dass durch die Änderung die Angestellten in der Gastronomie nicht mehr geschützt würden. Die Grünen-Fraktion hatte einen eigenen Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt, der jedoch abgelehnt wurde.
Die Freien Wähler hatten in einem Gesetzentwurf zwar ebenfalls für eine Lockerung des Rauchverbots plädiert, allerdings klarere und unbürokratischere Regelungen gefordert. Auch dieser Entwurf wurde abgewiesen.
Der Landesvorsitzende der ödp, Bernhard Suttner, reagierte gelassen auf den Landtagsbeschluss. Die Partei sammelt zusammen mit mehreren Gesundheitsinitiativen Unterschriften für ein Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz". Suttner rechnet fest damit, dass das gelockerte Rauchverbot durch das Volksbegehren gekippt wird. Der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Siegfried Gallus, forderte nach dem Hin und Her der vergangenen Jahre langfristige Rechtssicherheit für die Gastronomen.
(Quellen: Suttner und Gallus in Mitteilungen; alle anderen in München)
ddp/wca/ple
151359 Jul 09
















