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Verfassungsrichter prüfen angebliche Tricks der Landtags-CSU
Freitag, 16. Oktober 2009München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich seit Freitag mit einer Klage der Opposition gegen die Blockademehrheit der CSU in den Landtagsausschüssen. Die beiden Koalitionsfraktionen CSU und FDP hatten nach der Landtagswahl 2008 die Größe der Ausschüsse so festgelegt, dass die CSU in sämtlichen Ausschüssen die Hälfte der Mitglieder stellt - obwohl sie keine absolute Mehrheit im Landtag mehr hat. Damit kann sie weiterhin alle Entscheidungen blockieren. Dies halten SPD, Grüne und Freie Wähler für klar verfassungswidrig. Das Urteil soll am 26. November bekanntgegeben werden.
Die Ausschüsse im Landtag haben seit vergangenem Herbst 22, 20 oder 16 Mitglieder statt wie zuvor 17 oder 23 Mitglieder. Wäre es bei den alten Größenzuschnitten geblieben, so wäre die CSU in den Ausschüssen jeweils einen Sitz unter der Mehrheit geblieben.
Der Vertreter der Oppositionsfraktionen, Rechtsanwalt Michael Bihler, kritisierte in der Verhandlung, die Veränderung der Ausschussgrößen sei nur politisch motiviert und damit willkürlich gewesen. Es sei kein sachlicher Grund für den entsprechenden Beschluss erkennbar. Bihler sprach von einer «bewussten Steuerung» der CSU nach nach einer für sie «etwas unglücklich verlaufenen Wahl».
Als Vertreter des Landtags verwies CSU-Fraktionsvize Thomas Kreuzer auf die völlig veränderte Zusammensetzung des Landtags nach der Wahl 2008 - mit nunmehr fünf Fraktionen. Er argumentierte, bei der Besetzung der Ausschüsse habe man bereits ein neues Umrechnungsverfahren gewählt, das für die kleinen Fraktionen günstiger sei. Zudem betonte er, bei einem Gleichbleiben der Ausschussgrößen wäre es zu größeren prozentualen Abweichungen gegenüber der Zusammensetzung des Plenums gekommen. «Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», beteuerte Kreuzer.
Ohnehin, so der CSU-Mann, sei es ein offenes Geheimnis, dass die Koalitionspartner CSU und FDP in den zwölf ständigen Landtagsausschüssen nur zusammen abstimmen. Mindestens in einem Fall trat jedoch seit der Wahl bereits der Fall ein, dass der FDP-Vertreter in einem Ausschuss gegen die CSU stimmte: Anfang des Jahres stimmte der FDP-Mann im Rechtsausschuss für einen SPD-Antrag, in dem diese die grundsätzliche Bereitschaft des Freistaats zur Aufnahme unschuldiger uigurischer Guantánamo-Häftlinge in Bayern einforderte. Die CSU votierte dagegen. Dies hatte heftige Wortgefechte in der Koalition zur Folge, die erst nach einer Intervention von Regierungschef Horst Seehofer (CSU) ein Ende fanden.
In der mündlichen Verhandlung sagte Kreuzer auf Nachfrage der Verfassungsrichter, die politischen Entscheidungen würden «weder in den Ausschüssen noch im Plenum» fallen, sondern in den Koalitionsfraktionen von CSU und FDP. Dies sorgte bei den Vertretern der Oppositionsfraktionen für heftiges Kopfschütteln. Kreuzers Aussage sei «fast schon unverschämt», empörte sich der SPD-Politiker Harald Güller nach der Verhandlung. Susanna Tausendfreund von den Landtags-Grünen sprach von einer befremdlichen Äußerung. Er sehe der Urteilsverkündung in sechs Wochen «durchaus optimistisch» entgegen, sagte Michael Piazolo (Freie Wähler).
[Verfassungsgerichtshof]: Prielmayerstr. 5, München
dpa tt/fo yyby z2 jb
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