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Gericht prüft Zusammensetzung der Ausschüsse

Logo Pressestelle Bay. Landtag   Montag, 19. Oktober 2009
München. Ist die Zusammensetzung der Ausschüsse im Bayerischen Landtag verfassungsmäßig oder nicht? – Über diese Frage entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof in den nächsten Wochen. Die mündliche Verhandlung fand am 16. Oktober statt. 

Anlass für den Streit: Seit dem Beginn der neuen Legislaturperiode im Oktober 2008 belegt die CSU trotz ihres Wahlergebnisses von 43,4 Prozent die Hälfte der Sitze in den Ausschüssen. Dagegen klagen die Oppositionsfraktionen SPD, die Freien Wähler und Bündnis 90/Die Grünen. Sie werfen der Regierungspartei vor, sich in den Ausschüssen eine „Blockademehrheit“ zu verschaffen. Nach Meinung der Opposition stehen der CSU in den Ausschüssen nur 47 Prozent der Sitze zu.

Die Mehrheit im Landtag vertritt dagegen die Meinung, der Antrag von SPD, Freien Wählern und Bündnis 90/Die Grünen sei unbegründet. Einen entsprechenden Beschluss hat das Plenum des Landtags
am 7. Mai 2009 gefasst.

Im Herbst 2008 hatten die beiden Koalitionsfraktionen von CSU und FDP mit ihrer Mehrheit eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Danach haben die Ausschüsse eine gerade Zahl von Mitgliedern, nicht mehr eine ungerade wie vorher. Die Gremien sind  jeweils mit 16, 20 und 22 Mitgliedern besetzt, die Hälfte davon stellt die CSU-Fraktion.

Die Oppositionsfraktionen verlangen eine Rückkehr zur alten Regelung: Ein Ausschuss soll wieder eine ungerade Zahl von Mitgliedern haben. Die CSU bliebe dann mit einem Sitz unter der Mehrheit. Das spiegle die tatsächlichen Verhältnisse im Bayerischen Landtag wider.

In dem Verfassungsstreit geht es aus Sicht der Oppositionsfraktionen um die Frage: Ist die Festlegung der Ausschussgröße mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, wonach einer Fraktion die Hälfte der Ausschusssitze zugewiesen wurde, obwohl sie nicht über die Hälfte der Mandate verfügt. /hw 

Weitere Informationen im dpa-Bericht vom 16. Oktober mehr...