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Ständige Ausschüsse der 16. Wahlperiode (2008-2013)

Für die Dauer der 16. Wahlperiode (2008 bis 2013) hat der Landtag zwölf ständige Ausschüsse eingesetzt, die für bestimmte Fachgebiete zuständig sind.

Bild: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Viele Bürger verbinden den Begriff »Landtag« mit dem Bild einer Vollversammlung im Plenarsaal. In der Parlamentsarbeit sind jedoch die für die Dauer der Wahlperiode eingesetzten ständigen Ausschüsse ebenso bedeutsam. Jeder der zurzeit zwölf ständigen Ausschüsse ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig, auf das sich seine Mitglieder spezialisieren. Sie beraten Gesetzentwürfe und Anträge, zu denen sie Beschlussempfehlungen abgeben. Über die Ergebnisse der Beratungen wird in der Vollversammlung mündlich berichtet. Dadurch bereiten die Ausschüsse inhaltlich die Sitzungen und Entscheidungen der Vollversammlung vor. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen die Anwesenheit jedes Mitglieds der Staatsregierung verlangen. Die Mitglieder der Staatsregierung und ihre Beauftragten haben ihrerseits zu den Sitzungen der Ausschüsse Zutritt und müssen jederzeit gehört werden. Außerdem behandeln die Ausschüsse Eingaben und Beschwerden von Bürgern und geben dazu ein abschließendes Votum ab.
In den Ausschüssen, die je nach Fachgebiet 16, 20 oder 22 Mitglieder haben, sind alle Fraktionen des Landtags vertreten. Zugleich müssen die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss denen im Plenum des Landtags entsprechen. Nach dem Stärkeverhältnis im Landtag werden auch die Ausschussvorsitze auf die Fraktionen verteilt. Die Fraktionen entscheiden dann intern, welche Abgeordneten sie in einen Ausschuss entsenden und wer ggf. den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz übernehmen soll. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich.