Weiterführende Informationen
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Informationsprospekte über die Ausschüsse
- Staatshaushalt und Finanzfragen (1424 kb)
- Verfassung, Recht, Verbraucherschutz (1516 kb)
- Kommunale Fragen und Innere Sicherheit (1113 kb)
- Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr, Technologie (1360 kb)
- Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (1425 kb)
- Soziales, Familie und Arbeit (1566 kb)
- Hochschule, Forschung und Kultur (1270 kb)
- Bildung, Jugend und Sport (1291 kb)
- Fragen des öffentlichen Dienstes (1240 kb)
- Eingaben und Beschwerden (1323 kb)
- Bundes- und Europaangelegenheiten (1078 kb)
- Umwelt und Gesundheit (1256 kb)
Seiteninhalt
Ständige Ausschüsse der 16. Wahlperiode (2008-2013)

In den Ausschüssen, die je nach Fachgebiet 16, 20 oder 22 Mitglieder haben, sind alle Fraktionen des Landtags vertreten. Zugleich müssen die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss denen im Plenum des Landtags entsprechen. Nach dem Stärkeverhältnis im Landtag werden auch die Ausschussvorsitze auf die Fraktionen verteilt. Die Fraktionen entscheiden dann intern, welche Abgeordneten sie in einen Ausschuss entsenden und wer ggf. den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz übernehmen soll. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich.
Ausschüsse in der 16. Wahlperiode (2008-2013)
- Staatshaushalt und Finanzfragen
- Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz
- Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
- Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Soziales, Familie und Arbeit
- Hochschule, Forschung und Kultur
- Bildung, Jugend und Sport
- Fragen des öffentlichen Dienstes
- Eingaben und Beschwerden
- Bundes- und Europaangelegenheiten
- Umwelt und Gesundheit


















