Weiterführende Informationen
Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags
Weitere Gesetze
- Bayerisches Abgeordnetengesetz (184 kb)
- Fraktionsgesetz
- Landeswahlgesetz
- Petitionsgesetz (63 kb)
- Parlamentsinformationsgesetz (29 kb)
- Anlage zum Parlamentsinformationsgesetz (148 kb)
- Untersuchungsausschussgesetz (84 kb)
- Geheimschutzordnung (99 kb)
- Gesetz über die Aufgaben der G10-Kommission... (39 kb)
- Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz (27 kb)
- Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
- Artikel 33 BayDSG (41 kb)
- Grundgesetz
Weiterführende Informationen
Seiteninhalt
Rechtsgrundlagen
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Bayerischen Landtags ist die Bayerische Verfassung (BV). Hier werden Aufbau und Aufgaben des Landtags sowie die Grundsätze der Landtagswahl festgelegt. Einzelheiten der Wahl der Abgeordneten regelt das Landeswahlgesetz. Die Regeln der parlamentarischen Arbeit bestimmt die (GeschO). Rechte und Pflichten der Abgeordneten finden sich im Bayerischen Abgeordnetengesetz. Die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen sind im Bayerischen Fraktionsgesetz festgeschrieben. Das Recht der Bürger, sich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Landtag zu wenden, ist im Petitionsgesetz ausgeführt.



















