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Erste Etappe der 16. Wahlperiode: Viermal mehr Gesetze verabschiedet

Zur Sommerpause können die 187 Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf eine arbeitsreiche erste Etappe in der 16. Wahlperiode blicken.

Bild: Plenarsaal - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Landtagsamt
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Plenarsaal
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Seit der Konstituierung des Parlaments im Oktober 2008 sind insgesamt 55 Gesetzentwürfe eingereicht und davon 42 Gesetze in 28 Vollversammlungen verabschiedet worden – viermal mehr Gesetze als im gleichen Zeitraum in der 15. Wahlperiode. Damals wurden bis zur ersten Sommerpause lediglich zehn Gesetze in 23 Vollversammlungen verabschiedet. Zwei der insgesamt 28 Vollversammlungen wurden als Sondersitzungen zur BayernLB einberufen.

Die Mitglieder der zwölf Ständigen Ausschüsse kamen bis zur Sommerpause zu insgesamt 201 Sitzungen zusammen, wobei der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit 41 Sitzungen am häufigsten tagte. Die Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB trat insgesamt 13 mal zusammen.
                                                                     

Zu den wichtigen Gesetzen der ersten Etappe zählen die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2009/2010 mit einem Volumen von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr sowie die Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes mit neuen Regelungen zur Gremienzusammensetzung und zu den Aufgaben der BayernLB. Außerdem wurde das Hochschulrecht weiter fortentwickelt (Bayerisches Hochschulgesetz, Hochschulpersonalgesetz, Hochschul-zulassungsgesetz): So wird künftig z. B. allen Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Bei Familien mit mehreren gleichzeitig in Deutschland oder dem EU-Raum studierenden Kindern werden ab dem Wintersemester 2009/2010 nur noch einmal Studienbeiträge erhoben. Auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stieß auch die kurz vor der Sommerpause beschlossene Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes (Nichtraucherschutz).

Intensive parlamentarische Tätigkeit
Anfragen zum Plenum gab es bis Mitte Juli 315 gegenüber 310 (15. Wahlperiode). Eine intensive parlamentarische Tätigkeit ist auch aus der Zahl der eingegangenen Anträge abzulesen: Insgesamt wurden seit Oktober 2008 mehr als 760 Anträge (15. WP. 580 Anträge) gestellt, davon über 600 verabschiedet (15. Wahlperiode 450 Anträge). Bei den Petitionen ist eine Zunahme bei den Massen- und Sammeleingaben feststellbar: Insgesamt 3215 Petitionen (15. WP. 3192 Petitionen) sind den Ausschüssen bislang zugewiesen worden. 

Insgesamt zehn Regierungserklärungen wurden im Fünf-Fraktionen-Parlament abgegeben – gegenüber vier Regierungserklärungen im gleichen Zeitraum in der 15. Wahlperiode.  /kh