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Archivbestände

Der Bayerische Landtag unterhält ein eigenes Archiv. Für das Landtagsarchiv gelten sinngemäß die Bestimmungen des Bayerischen Archivgesetzes über die staatlichen Archive.

Bild: Landtagsarchiv - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto:
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Landtagsarchiv
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Das Landtagsarchiv ist gemäß Artikel 12 des Bayerischen Archivgesetzes zuständig für das Archivgut des Bayerischen Landtags. Es umfasst die Bestände seit 1946. Der Altbestand aus der Zeit zwischen 1819 und 1933 wurde im Jahr 2004 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben.

Das Landtagsarchiv hat insbesondere die Aufgabe, die bayerischen Parlamentsmaterialien zu sammeln, zu erschließen und für die Benutzung zur Verfügung zu stellen.