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Politik im Bayerischen Landtag
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Stimmkreise
Nach den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung bildet jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde einen Stimmkreis (Räumliche Gliederung). Soweit es der Grundsatz der Wahlgleichheit erfordert, sind räumlich zusammenhängende Stimmkreise zu bilden. Ein Stimmkreis umfasst rund 102.000 Einwohner. Unter dem Begriff "Einwohner" ist die deutsche Hauptwohnungsbevölkerung zu verstehen. Da in jedem Wahlkreis die Stimmkreise vom jeweiligen Wahlkreisdurchschnitt bis zu höchstens 33 1/3 % nach oben oder unten abweichen dürfen, werden Landkreise von Stimmkreisgrenzen durchschnitten.
In jedem der 91 Stimmkreise wird ein Abgeordneter durch relative Mehrheitswahl gewählt. Die übrigen 89 Abgeordneten werden aus den Wahlkreisvorschlägen gewählt.
Durch den Volksentscheid vom 8. Februar 1998 wurde die Zahl der Abgeordneten ab der Landtagswahl 2003 auf 180 reduziert.

















