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16. Wahlperiode: Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten umfasst insbesondere alle grundsätzlichen Themen und Fragestellungen der Europäischen Union, z.B. Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen, Erweiterung und Finanzierung der EU, Daseinsvorsorge, grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit etc. Ziel der Ausschussarbeit ist es dabei, bayerische Interessen zu erkennen, zu formulieren und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in den Normsetzungsprozess der EU einzubringen. Dazu führt der Ausschuss Expertenanhörungen durch und informiert sich regelmäßig über die Schwerpunkte der Tätigkeit der EU-Kommission und der halbjährig wechselnden Ratspräsidentschaft. Er befasst sich auch mit den Grün- und Weißbüchern der Kommission, die häufig am Anfang eines Rechtsetzungsprozesses der EU stehen und dazu dienen, die Position der EU-Kommission offenzulegen und allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, eigene Interessen zu formulieren.
Einen Schwerpunkt der Ausschussarbeit bildet die Subsidiaritätskontrolle von Verordnungs- und Richtlinienentwürfen der EU. Der Ausschuss überprüft dabei jeden Entwurf eines Rechtsetzungsaktes der EU daraufhin, ob eine einheitliche EU-Regelung erforderlich ist. Die EU darf nämlich nur in den Bereichen tätig werden, in denen sie eine Befugnis hat, und auch dann nur, wenn eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich ist. Die Entscheidungen des Ausschusses, die wegen der kurzen Fristen beim Subsidiaritätsverfahren häufig abschließend sind, sind nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz je nach der Schwere des Eingriffs in Landeskompetenzen von der Staatsregierung zu berücksichtigen bzw. besonders zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass sich die Staatsregierung im Bundesrat bei der abschließenden Abstimmung über einen Subsidiaritätsverstoß grundsätzlich an ein Votum des Ausschusses halten muss.
Aufgabe des Ausschusses ist auch die Beratung von Bundesangelegenheiten. Dabei handelt es sich häufig um Anträge, die die Staatsregierung auffordern, auf Bundesebene in bestimmter Art und Weise tätig zu werden. Der Ausschuss berät diese Anträge aus allen Politikbereichen mit, nachdem sie zuvor in den Fachausschüssen behandelt wurden. Wesentliches Ziel der Ausschusstätigkeit in diesem Bereich ist die Wahrung und Stärkung der Eigenständigkeit des Freistaats im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Insgesamt sieht sich der Ausschuss als Wächter bayerischer Kompetenzen und Interessen auf Bundes- wie auf Europaebene.
| Mitglieder des Ausschusses ( 16 Mitglieder ) | ||||||||||
| Vorsitzende | ||||||||||
| Name | Vorname | Partei | ||||||||
| Prof. Männle | Ursula | ![]() | ||||||||
| Stellvertr. Vorsitzender | ||||||||||
| Name | Vorname | Partei | ||||||||
| Dechant | Thomas | ![]() | ||||||||
| Mitglied | ||||||||||
| Name | Vorname | Partei | ||||||||
| Dr. Förster | Linus | ![]() | ||||||||
| Franke | Anne | ![]() | ||||||||
| Gottstein | Eva | ![]() | ||||||||
| Hanisch | Joachim | ![]() | ||||||||
| Kamm | Christine | ![]() | ||||||||
| Kobler | Konrad | ![]() | ||||||||
| König | Alexander | ![]() | ||||||||
| Matschl | Christa | ![]() | ||||||||
| Perlak | Reinhold | ![]() | ||||||||
| Radwan | Alexander | ![]() | ||||||||
| Dr. Rieger | Franz | ![]() | ||||||||
| Rupp | Adelheid | ![]() | ||||||||
| Sauter | Alfred | ![]() | ||||||||
| Sinner | Eberhard | ![]() | ||||||||























