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Untersuchungsausschuss BayernLB / HGAA

Nach Antragstellung durch die Oppositionsfraktionen (Drs. 16/3168) und Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss (Drs. 16/3640) hat die Vollversammlung des Bayerischen Landtags am 24. Februar 2010 gem. Art. 25 Bayerische Verfassung den Untersuchungsausschuss eingesetzt und die von den Fraktionen benannten Mitglieder bestätigt (Drs. 16/3855).

Die Sitzverteilung (neun Mitglieder) richtet sich nach dem Sainte-Laguë-Schepers-Verfahren, ebenso die Bestimmung des Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Untersuchungsausschuss wird sich unter Leitung seines Vorsitzenden Dr. Florian Herrmann (CSU) - bis 17.03.2011 Thomas Kreuzer (CSU) - bzw. stellvertretenden Vorsitzenden Harald Güller (SPD) mit folgendem Auftrag beschäftigen: Prüfung etwaigen Fehlverhaltens und möglicher Versäumnisse von Ministerpräsident Horst Seehofer, Staatsminister Georg Fahrenschon, Staatsminister Joachim Herrmann, Staatsministerin Emilia Müller, Staatsminister Martin Zeil, Ministerpräsident a. D. Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident a. D. Dr. Günther Beckstein, Staatsminister a. D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister a. D. Erwin Huber, Staatssekretär a. D. Georg Schmid, Staatssekretär a. D. Jürgen W. Heike in Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Verkauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die Bayerische Landesbank Bayern (BayernLB).

Der Untersuchungsauftrag gliedert sich in drei Fragenkomplexe:
1. Phase vor Verhandlungen über den Kauf der HGAA durch die BayernLB: Ziele, Vorgaben und Methoden, mit denen der Kauf der Hypo Group Alpe Adria vorbereitet wurde.

2. Phase der Verhandlungen bis zum Closing der Transaktion: Handeln, Einflussnahme und wissen von Mitgliedern des Vorstands, des Verwaltungsrats, der Staatsregierung zu Kaufverhandlungen, Erfüllung der Sorgfaltspflichten (Due Dilligence) bis zur Unterzeichnung und „Closing“ des Kaufvertrags.

3. Phase nach dem Kauf: Fragen zur Eindämmung des Risikos, zum Krisenmanagement und zur Information des Parlaments und der Öffentlichkeit durch Organe der BayernLB oder der Staatsregierung.

Der Untersuchungsausschuss tagt in der Regel öffentlich und hat weitgehende Vollmachten: Er kann Akten anfordern und gegebenenfalls beschlagnahmen, Zeugen vorladen und notfalls vorführen lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.

Am 25. Februar 2010 traf sich der Untersuchungsausschuss zur ersten, konstituierenden Sitzung. Seitdem ist das Gemium in 29 Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung am 21. März 2011 hat der Ausschuss den Schlussbericht beraten und beschlossen. Abschließend behandelt wurde der Schlussbericht in der Vollversammlung am 29. März 2011.   
  Mitglieder des Gremiums ( 9 Mitglieder )
  Vorsitzender
Dr. Herrmann Florian Fraktionslogo: CSU
 
  Stellvertr. Vorsitzender
Güller Harald Fraktionslogo: SPD
 
  Mitglied
Aures Inge Fraktionslogo: SPD
Prof. Dr. Bausback Winfried Fraktionslogo: CSU
Dr. Dürr Sepp Fraktionslogo: B’90/Grüne
Goderbauer Gertraud Fraktionslogo: CSU
Herold Hans Fraktionslogo: CSU
Klein Karsten Fraktionslogo: FDP
Pohl Bernhard Fraktionslogo: FW