Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines Amtes unabhängig, keinen Weisungen, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Er kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern sowie den kommunalen Körperschaften und den sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ob die Datenschutzgesetze, aber auch andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden.