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CSU und FDP entschärfen Versammlungsrecht

Logo dpa   Dienstag, 12. Mai 2009

München - Demonstrieren in Bayern wird einfacher: Auf Druck von Bundesverfassungsgericht und ihrem Koalitionspartner FDP hat die CSU einer Lockerung des im vergangenen Jahr verabschiedeten Versammlungsrechts zugestimmt. Beide Parteien haben das Gesetz in mehreren zentralen Punkten geändert: Die Androhung von Bußgeldern bei Verstößen wird gestrichen, wie beide Landtagsfraktionen am Dienstag in München mitteilten. Außerdem wird die Anmeldung einer Kundgebung erleichtert und die Anmeldefrist von 72 Stunden auf 2 Werktage verkürzt.

FDP-Innenexperte Andreas Fischer sprach von einem «Tag der Freude für die Bürgerrechte». Nicht durchgesetzt haben sich die Liberalen dagegen mit ihrer Forderung nach einem Verzicht auf Online- Durchsuchungen. Das kritisierten die Grünen, die einen Verzicht auf jedwede Form der Online-Durchsuchung forderten.

Die CSU räumte ein, dass ihr die Nachbesserung des Gesetzes schwer fällt. In einer Koalition müsse man Kompromisse schließen, «die einem nicht immer gefallen», sagte die christsoziale Verfassungsexpertin Petra Guttenberger. Das künftige Bayern-Gesetz fällt sogar liberaler aus als das Bundesversammlungsrecht. So ist der Versammlungsleiter nicht mehr dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung friedlich bleibt. Und die Hürden für die Polizei werden erhöht. Die Polizei darf nicht mehr ohne Grund Übersichtsaufnahmen der Demonstranten machen, sondern nur noch bei Verdacht auf konkrete Straftaten. Auch darf die Polizei Demonstranten nicht mehr heimlich auf Video filmen, sondern nur noch offen. «Wir wollen ein Gesetz, das Versammlungen ermöglicht und nicht verhindert», sagte Fischer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Klage von SPD, FDP, Grünen und anderen in einer einstweiligen Anordnung Teile des Gesetzes außer Kraft gesetzt und die Staatsregierung ermahnt, das Gesetz dürfe die Bürger nicht einschüchtern. Die SPD wertete die Neuregelung als vollen Erfolg. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sei blamiert, sagte SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold. Die Grünen sprachen von der «Quittung für die unerträgliche Arroganz, mit der der Innenminister jede Kritik am bislang geltenden Gesetz hat abprallen lassen». Die Grünen-Rechtspolitikerin forderte eine noch weitergehende Lockerung.

Die Verhandlungen zwischen CSU und FDP über die Lockerung des Gesetzes liefen ohne Streit ab. Beide Seiten wollen nicht nachtreten. Die CSU hatte die FDP vor der Landtagswahl noch als «Sicherheitsrisiko» bezeichnet. Davon wollte CSU-Innenexperte Christian Meißner jetzt aber nichts mehr wissen. «Liebevoll, aber hart», sagte Meißner über die Verhandlungen. Ministerpräsident Horst Seehofer betonte ebenfalls, die Koalition laufe «sehr, sehr gut». Innenminister Herrmann betonte, er könne mit dem Kompromiss gut leben. «Ich sehe da keine großen Probleme.» Herrmann hob hervor, dass auch künftig Nazi-Versammlungen verboten werden können.

Bei den Online-Durchsuchungen einigten sich CSU und FDP zwar ebenfalls auf Einschränkungen, doch nicht auf ein Verbot. Auch künftig kann die Polizei bei Verdacht auf organisierte Kriminalität oder Terrorismus heimlich Computer ausforschen. Allerdings darf die Polizei nicht mehr heimlich in Wohnungen eindringen, um Spionage- Software zu installieren. Herrmann betonte, dass es im vergangenen Jahr keinen einzigen Fall einer Online-Durchsuchung oder «akustische Wohnraumüberwachung» durch den Verfassungsschutzes gegeben habe.

Die Landtags-Grünen warfen der FDP bei der Online-Durchsuchung fehlendes Durchsetzungsvermögen vor. «Wir lehnen die heimliche Ausforschung privater Computer durch die Polizei und den Verfassungsschutz ohne Wenn und Aber ab», sagte die innenpolitische Sprecherin Susanna Tausendfreund. Diese Auffassung habe eigentlich auch die FDP immer wieder vertreten, sich aber nicht durchgesetzt.

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