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Vollversammlung

Alle Mitglieder des Landtags bilden die Vollversammlung (lat: Plenum).
In der Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der bayerischen Volksvertretung.

Bild: Die Vollversammlung - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Die Vollversammlung
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Konstituierung
Jede Partei oder organisierte Wählergruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten der Parteien oder organisierten Wählergruppen zu Fraktionen zusammen. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt (siehe Sitzordnung).

Im 16. Bayerischen Landtag (2008 bis 2013) haben sich fünf Fraktionen gebildet: Die Christlich-Soziale Union (CSU) stellt 92 Abgeordnete, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 39 Abgeordnete, die Fraktion FREIE WÄHLER 20 Abgeordnete, Bündnis 90/Die Grünen 19 Abgeordnete und die Freie Demokratische Partei (FDP) 16 Abgeordnete. Ein Mitglied des Landtags gehört keiner der fünf Fraktionen an (fraktionslos). Die CSU und die FDP haben eine Koalition gebildet und stellen die Regierung. Die SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen stehen in der Opposition.

Der neu gewählte Landtag konstituiert sich in seiner ersten Vollversammlung, zu der er spätestens am 22. Tag nach der Wahl am Sitz der Staatsregierung zusammentreten muss. In der ersten Sitzung wählt der Landtag aus seiner Mitte das Präsidium.
Bild: Wahlurne - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Wahlurne
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Aufgaben der Vollversammlung
In den Vollversammlungen kommt das Parlament zu abschließenden Beratungen und Entscheidungen zusammen. Hier finden Aktuelle Stunden und Ministerbefragungen statt. Außerdem werden Dringlichkeitsanträge der einzelnen Fraktionen debattiert. Vor allem aber werden Gesetzesvorlagen und Anträge beraten und in der Regel auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse zur Abstimmung gestellt.
Die Aussprachen in den Vollversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Stenografen schreiben wortgetreue Sitzungsberichte, die von den Rednern autorisiert und als offizielle Landtagsprotokolle - auch im Internet - veröffentlicht werden.

Wahlen im Landtag erfolgen ebenfalls in der Vollversammlung. Sie finden geheim statt. Die Stimmzettel werden im Beisein des Stimmberechtigten von einem Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts in die Urne gelegt. Die Wahl erfolgt durch Kennzeichnung eines Kandidaten oder einer Liste oder durch die Beschriftung des Stimmzettels mit einem Namen. Gewählt ist in der Regel, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident werden in geheimer Wahl gewählt.