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Landtagswahl 2008
Landtagswahl 2008 - AKTUELL
- 13.10.2008 - Landeswahlausschuss: Endgültige Ergebnisse
- 28.09.2008 - Landeswahlleiter: Vorläufiges amtliches Endergebnis
- 19.09.2008 - Wahlaufruf von Landtagspräsident Alois Glück zur Landtagswahl
- 10.09.2008 - Landeswahlleiter: Ablauf bei der Ermittlung der Wahlergebnisse
- 29.08.2008 - 14 politische Vereinigungen mit 1754 Bewerbern stehen zur Wahl
- 25.08.2008 - Innenministerium: Anforderung von Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden
- 05.08.2008 - Landeswahlleiter: Wahlvorschläge in den sieben Wahlkreisen Bayerns
- 25.07.2008 - Landeswahlleiter: Rund 9,3 Millionen Wahlberechtigte
- 03.07.2008 - Landeswahlleiter: 22 politische Vereinigungen mit Wahlvorschlagsrecht
Wahlkreise in Bayern

Stimmkreise in Bayern

Informationen zum Wahlsystem
Das Wahlgebiet leitet sich aus der Einteilung des Staatsgebiets in Regierungsbezirke und in Landkreise und kreisfreie Städte ab. Bayern ist in sieben Regierungsbezirke eingeteilt: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben. Jeder Regierungsbezirk stellt einen Wahlkreis dar. Also gibt es in Bayern sieben Wahlkreise.
Bezogen auf die Wahlkreise enfallen 58 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 17 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken, 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 20 Sitze auf Unterfranken und 26 Sitze auf Schwaben.
Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, "räumlich zusammenhängende Stimmkreise". Ein Stimmkreis umfasst rund 125 000 deutsche Einwohner.
Je etwa die Hälfte der 180 Abgeordneten wird entweder direkt in Stimmkreisen oder über Listen in den Wahlkreisen gewählt. Im Herbst 2008 werden insgesamt 91 „Stimmkreisabgeordnete“ (2003: 92) und 89 „Wahlkreisabgeordnete“ (2003: 88) bestimmt mehr...
Stimmkreise
Für jeden Stimmkreis stellen die Parteien jeweils einen Kandidaten/eine Kandidatin auf. Die Wählerinnen und Wähler in diesem Stimmkreis können dann mit ihrer Erststimme eine/n dieser Kandidaten/-innen wählen. In den Bayerischen Landtag zieht ein, wer die Mehrheit der Erststimmen in einem Stimmkreis erhält (Voraussetzung: Die Partei des Stimmkreisgewinners muss bayernweit insgesamt mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben).
Ein Stimmkreis umfasst im Wahljahr 2008 durchschnittlich rund 125 000 Einwohner. Für die Wahlgerechtigkeit ist es wichtig, dass die Bevölkerungszahl in allen Stimmkreisen ungefähr gleich groß ist. Deswegen geschieht es immer wieder, dass die Stimmkreisgrenzen in Folge von veränderten Einwohnerzahlen neu festgelegt werden. So werden für die Wahl im September 2008 in Mittelfranken nur noch zwölf Stimmkreise (2003: 13 Stimmkreise) gebildet. Insgesamt gibt es deshalb bei der Landtagswahl im September nur noch 91 Stimmkreise (2003: 92).
Informationen zur Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum 16. Bayerischen Landtag mehr...
Wahlkreise
Neben den Stimmkreisen sind die Wahlkreise für die Landtagswahl die zweite wichtige wahlgeografische Größe: Jeder der sieben bayerischen Regierungsbezirke fungiert als Wahlkreis.
Die Parteien bilden für diese Wahlkreise Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wählerinnen und Wähler eines Wahlkreises geben ihre Zweitstimme einem Bewerber/einer Berwerberin aus diesen Listen. Die von den Parteien festgelegte Reihenfolge auf den Listen müssen die Wähler/-innen nicht beachten, sondern sie können z. B. auch einen Kandidaten/eine Kandidatin auf einem hinteren Listenplatz wählen. Auf Grund der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen (sofern ein Bewerber/eine Bewerberin auch in einem Stimmkreis kandidiert hat) und Zweitstimmen ergibt sich die Reihenfolge aller Wahlkreiskandidaten. Jeder, der einen Platz innerhalb der für den Wahlkreis insgesamt zu vergebenden Sitzzahl erreicht hat, kann ins Parlament einziehen.
Insgesamt können über die Wahlkreise 89 Abgeordnete bestimmt werden. Mit Blick auf die Wahlgerechtigkeit richtet sich die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Sitze in einem Wahlkreis (ebenso wie bei den Stimmkreisen) nach der Einwohnerzahl. So erhielt Oberbayern ein Listenmandat zusätzlich (29 statt bisher 28), weil seine Bevölkerungszahl zugenommen hat.


















