http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/12.htm
Ihr Maximilianeum - Service
Petitionen
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden" (Art. 115 Abs. 1 Bayerische Verfassung).
Tausende Bürgerinnen und Bürger nutzen jährlich ihr in der Verfassung verbrieftes Recht und wenden sich mit Eingaben und Beschwerden an "ihr" Parlament, an den Bayerischen Landtag. Jede dieser sog. "Petitionen" wird gewissenhaft geprüft und behandelt. Den Abgeordneten liegen die Petitionen besonders am Herzen, denn sie ermöglichen den direkten Kontakt zwischen Bevölkerung und Politik. Und: Sie zeigen den Volksvertretern oft sehr deutlich, wo die Menschen der Schuh drückt! Die parlamentarische Demokratie braucht Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger um im wahren Wortsinn "Volksherrschaft" sein zu können.
mehr... Ihr Besuch im Landtag
Am Tag der offenen Tür im Oktober 2010 kamen innerhalb weniger Stunden 9000 Gäste ins Parlamentsgebäude - "Ausnahmezustand"! Der "Normalfall" sind die ca. 50.000 Bürgerinnen und Bürger, die jährlich als Einzelbesucher oder - auf Einladung des Landtagsamts - in Gruppen ins Maximilianeum kommen. Sie erfahren dabei viel Neues über "ihr" Parlament, den Bayerischen Landtag, und über die Geschichte des Gebäudes. Ein spezieller Besucherdienst kümmert sich um die Gäste, die zum Beispiel eine Hausführung erhalten und mit Abgeordneten sprechen können. Nähere Informationen finden Sie unter "Ihr Besuch im Bayerischen Landtag". Sie sind herzlich eingeladen! mehr...
Jugend und Parlament
Einen besonderen Service bietet der Bayerische Landtag für bayerische Schulen an: Im Rahmen einer eigenen "Pädagogischen Betreuung" können Schulklassen das Parlament besuchen. Dabei kümmern sich pädagogische Fachkräfte um die Schülerinnen und Schüler. Während die erwachsenen Gäste nicht immer auch eine Sitzung "live" verfolgen können, ist dieser Teil des Besuchsprogramms für die Jugendlichen Standard, ebenso ein Gespräch mit Abgeordneten aller Fraktionen und eine Einführung in die Parlamentsarbeit. Der Grund: Die politische Bildung hat für das Parlament einen hohen Stellenwert! Natürlich gibt es auch Informationsmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte - und als besonderes "Schmankerl" für Schulen: das Planspiel "Der Landtag sind wir!". Dabei können die Jugendlichen Parlament "spielen" und als "Abgeordnete" agieren. Sie haben Interesse? Informieren Sie sich unter "Jugend und Parlament"!
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Landtagsgebäude
Der Begriff Maximilianeum steht für den Sitz des Bayersichen Landtags. Er bezeichnet aber auch das Bauwerk Maximilianeum und die gleichnamige Studienstiftung, die König Maximilian II. 1852 für "Jünglinge von hervorragender geistiger Begabung und tadelloser sittlicher Führung" begründete und für die er das Bauwerk ab 1857 errichten ließ. mehr...
Parlamentsgeschichte
Der Bayerische Landtag hat seine historischen Wurzeln in den bayerischen Landständen (auch "Landschaft" genannt), die noch keine gewählten Volksvertreter waren, sondern Interessenvertreter der drei führenden Gesellschaftsgruppen des Landes: Adel, Geistlichkeit und Städte/Märkte. Aus ihrer ursprünglichen Beraterfunktion gegenüber dem Landesherrn entwickelten sich im Laufe des Mittelalters ihre verschiedenen Rechte: z.B. das der Mitbestimmung über Krieg und Frieden, der Niederen Gerichtsbarkeit, der Steuerbewilligung, -erhebung und -verwaltung, der Beschwerde und des Widerstands. In der Schnaitbacher Urkunde von 1302 und in der ottonischen Handfeste von 1311 schrieben die bayerischen Herzöge erstmals Freiheiten der Landstände fest. mehr...
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Ihr Maximilianeum - Service
Petitionen
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden" (Art. 115 Abs. 1 Bayerische Verfassung).
Tausende Bürgerinnen und Bürger nutzen jährlich ihr in der Verfassung verbrieftes Recht und wenden sich mit Eingaben und Beschwerden an "ihr" Parlament, an den Bayerischen Landtag. Jede dieser sog. "Petitionen" wird gewissenhaft geprüft und behandelt. Den Abgeordneten liegen die Petitionen besonders am Herzen, denn sie ermöglichen den direkten Kontakt zwischen Bevölkerung und Politik. Und: Sie zeigen den Volksvertretern oft sehr deutlich, wo die Menschen der Schuh drückt! Die parlamentarische Demokratie braucht Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger um im wahren Wortsinn "Volksherrschaft" sein zu können.
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Am Tag der offenen Tür im Oktober 2010 kamen innerhalb weniger Stunden 9000 Gäste ins Parlamentsgebäude - "Ausnahmezustand"! Der "Normalfall" sind die ca. 50.000 Bürgerinnen und Bürger, die jährlich als Einzelbesucher oder - auf Einladung des Landtagsamts - in Gruppen ins Maximilianeum kommen. Sie erfahren dabei viel Neues über "ihr" Parlament, den Bayerischen Landtag, und über die Geschichte des Gebäudes. Ein spezieller Besucherdienst kümmert sich um die Gäste, die zum Beispiel eine Hausführung erhalten und mit Abgeordneten sprechen können. Nähere Informationen finden Sie unter "Ihr Besuch im Bayerischen Landtag". Sie sind herzlich eingeladen! mehr...
Jugend und Parlament
Einen besonderen Service bietet der Bayerische Landtag für bayerische Schulen an: Im Rahmen einer eigenen "Pädagogischen Betreuung" können Schulklassen das Parlament besuchen. Dabei kümmern sich pädagogische Fachkräfte um die Schülerinnen und Schüler. Während die erwachsenen Gäste nicht immer auch eine Sitzung "live" verfolgen können, ist dieser Teil des Besuchsprogramms für die Jugendlichen Standard, ebenso ein Gespräch mit Abgeordneten aller Fraktionen und eine Einführung in die Parlamentsarbeit. Der Grund: Die politische Bildung hat für das Parlament einen hohen Stellenwert! Natürlich gibt es auch Informationsmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte - und als besonderes "Schmankerl" für Schulen: das Planspiel "Der Landtag sind wir!". Dabei können die Jugendlichen Parlament "spielen" und als "Abgeordnete" agieren. Sie haben Interesse? Informieren Sie sich unter "Jugend und Parlament"!
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Landtagsgebäude
Der Begriff Maximilianeum steht für den Sitz des Bayersichen Landtags. Er bezeichnet aber auch das Bauwerk Maximilianeum und die gleichnamige Studienstiftung, die König Maximilian II. 1852 für "Jünglinge von hervorragender geistiger Begabung und tadelloser sittlicher Führung" begründete und für die er das Bauwerk ab 1857 errichten ließ. mehr...
Parlamentsgeschichte
Der Bayerische Landtag hat seine historischen Wurzeln in den bayerischen Landständen (auch "Landschaft" genannt), die noch keine gewählten Volksvertreter waren, sondern Interessenvertreter der drei führenden Gesellschaftsgruppen des Landes: Adel, Geistlichkeit und Städte/Märkte. Aus ihrer ursprünglichen Beraterfunktion gegenüber dem Landesherrn entwickelten sich im Laufe des Mittelalters ihre verschiedenen Rechte: z.B. das der Mitbestimmung über Krieg und Frieden, der Niederen Gerichtsbarkeit, der Steuerbewilligung, -erhebung und -verwaltung, der Beschwerde und des Widerstands. In der Schnaitbacher Urkunde von 1302 und in der ottonischen Handfeste von 1311 schrieben die bayerischen Herzöge erstmals Freiheiten der Landstände fest. mehr...







