http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/84_86.htm
Fraktionen

Die Geschäftsordnung verlangt als Mindestgröße einer Fraktion fünf Abgeordnete. In der Regel schließen sich die Abgeordneten, die Mitglieder derselben Partei sind, zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand. Hauptaufgabe der Fraktionen ist die politische Willensbildung. Sie bereiten Stellungnahmen vor, erarbeiten Vorlagen und legen die Haltung der Fraktion in den Ausschüssen sowie im Landtagsplenum fest. Die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen ist im Einzelnen im Bayerischen Fraktionsgesetz geregelt.
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Fraktionen

Wenn Sie politische Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Fraktionen.
In der 16. Wahlperiode (2008-2013) sind folgende Fraktionen im Bayerischen Landtag vertreten:
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Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten der Fraktionen bzw. der Parteien.







