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Parlament

Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns. Als solches steht das Parlament im Zentrum des politischen Systems des Freistaates.
Seit 1949 hat der Bayerische Landtag seinen Sitz im Münchner Maximilianeum.


Bild: Blick auf die Westfront des Maximilianeums - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Blick auf die Westfront des Maximilianeums
© Bildarchiv Bayerischer Landtag

Der Bayerische Landtag in Kürze:

187 Abgeordnete
187 statt wie bisher 180 Mandatsträger gehören dem 16. Bayerischen Landtag aufgrund von vier Überhang- und drei Ausgleichsmandaten an. 77 Abgeordnete zogen neu in das bayerische Parlament ein.

Die CSU stellt in dem Fünf-Fraktionen-Parlament 92 Abgeordnete (2003: 124). Die SPD kommt auf 39 Mandate (2003: 41) und Bündnis 90/Die Grünen auf 19 (2003: 15). Die Freien Wähler sind mit 20, die FDP mit 16 Abgeordneten im Bayerischen Landtag vertreten. Ein Mitglied des Landtags ist fraktionslos.

Präsidentin
Präsidentin des 16. Bayerischen Landtags ist Barbara Stamm. Ihr stehen fünf Vizepräsidenten zur Seite: Reinhold Bocklet (I. Vizepräsident), Franz Maget (II. Vizepräsident), Peter Meyer (III. Vizepäsident und Schriftführer), Christine Stahl (IV. Vizepräsidentin und Schriftführerin) und Jörg Rohde (V. Vizepräsident und Schriftführer). 


Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bayerischen Landtags. Im Parlament werden alle bayerischen Gesetze diskutiert (beraten) und beschlossen (verabschiedet). mehr...

   
Bild: Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 27. Oktober 2008 - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 27. Oktober 2008
© Bildarchiv Bayerischer Landtag

Ministerpräsident
Bayerischer Ministerpräsident ist Horst Seehofer (CSU). Er wurde am 27. Oktober 2008 mit 104 von 186 abgegebenen Stimmen gewählt.   

Ausschüsse
Die Ausschüsse des Landtags erfüllen eine wichtige Funktion bei der Gesetzgebung. Sie bereiten Gesetzesvorhaben für die Verabschiedung im Plenum vor. Der Landtag setzt für einzelne Politikbereiche Ausschüsse ein, in denen Abgeordnete aller Fraktionen Gesetzentwürfe beraten und überarbeiten. mehr...