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Nichtraucherschutz in Bayern: Volksbegehren und Volksentscheid - wie geht es weiter?

Logo Pressestelle Bay. Landtag   Dienstag, 19. Januar 2010
Das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hat mit knapp 1,3 Millionen Unterschriften – das sind 13,9 Prozent der bayerischen Wählerinnen und Wähler – die notwendige Zehn-Prozent-Hürde bezwungen. Nach der Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Landeswahlleiter am 21. Dezember 2009 und der Stellungnahme der Staatsregierung, ist es nun Sache des Bayerischen Landtags, sich mit dem Gesetzentwurf „Für echten Nichtraucherschutz“ auseinanderzusetzen.

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ ist am 14. Januar zusammen mit der Stellungnahme der Staatsregierung dem Landtag offiziell vorgelegt worden. Seit diesem Tag läuft eine wichtige Frist: Innerhalb der nächsten drei Monate, also bis spätestens 14. April, muss das Parlament nun das Volksbegehren behandeln – so schreibt es die Verfassung (Art. 74 Abs. 5) vor.

Geplant ist, dass das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ am 4. Februar im Plenum in Erster Lesung diskutiert wird. Danach wird es dem zuständigen Fachausschuss – dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit – zugewiesen, der den Entwurf des Volksbegehrens federführend berät. Bis spätestens 14. April muss die abschließende Lesung im Landtags erfolgen.

Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf „Für echten Nichtraucherschutz“ unverändert an, würde sich ein anschließender Volksentscheid erübrigen.

Lehnt die Mehrheit im Landtag das Volksbegehren ab, kann das Parlament dem Volk entweder einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorlegen oder auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichten. Für den Fall, dass das Parlament auf einen Alternativvorschlag verzichtet, steht beim Volksentscheid nur der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zur Abstimmung. Erhält der Gesetzentwurf „Für echten Nichtraucherschutz“ dabei die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, tritt er als Gesetz in Kraft. Verfehlt er die Mehrheit, bleibt es bei der derzeit gültigen Rechtslage.

Derzeit gültige Rechtslage (Quelle: Bayerischer Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit)  mehr

Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ (Quelle: ÖDP) mehr

Stellungnahme der Staatsregierung mehr


Erst nach der abschließenden Behandlung im Landtag wird die Staatsregierung den genauen Termin für den Volksentscheid festlegen. Der Volksentscheid muss gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen binnen weiterer drei Monate, also bis spätestens 14. Juli anberaumt werden. /kh