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Nichtraucherschutz in Bayern: Am 4. Juli entscheidet das Volk
Montag, 7. Juni 2010Als erstes Bundesland wird Bayern am kommenden Sonntag, 4. Juli, per Volksentscheid über ein striktes Rauchverbot in Wirtshäusern und Bierzelten abstimmen. Zur Entscheidung steht dann der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“, den Ende 2009 mehr als 1,3 Millionen Bürger unterstützt haben. Das entspricht einer Quote von 14 Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern.
Verfassungsgemäß ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens (Drucksache 16/3158) in der Zeit vom 14. Januar bis 14. April in den parlamentarischen Gremien des Bayerischen Landtags beraten worden. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfahl die Ablehnung des Gesetzentwurfs und die die Mehrheit der Abgeordneten hielt sich daran: Bei der 2. Lesung im Plenum am 14. April stimmten CSU, FDP sowie die Fraktion der Freien Wähler mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Damit war der Weg frei für den Volksentscheid:
Laut Artikel 74 Absatz 5 der Bayerischen Verfassung ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nun dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Damit haben am 4. Juli die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beim Thema „Nichtraucherschutz in Bayern“ das letzte Wort.
Ausführliche Informationen sowie Ergebnisse zum Volksentscheid finden Sie im Internet unter:
http://www.volksentscheid2010.bayern.de
Ein Muster des Stimmzettels ist dort ebenfalls eingestellt. Die Stimmberechtigten können mit „Ja“ für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens oder mit „Nein“ für die Beibehaltung der geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz stimmen. /kh
















