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So reichen Sie eine Petition ein
Reichen Sie Ihre Petition schriftlich (als Brief oder als Fax) ein!Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München
Fax (0 89) 41 26 17 68
Beachten Sie, dass jede Petition Name und Adresse des Petenten sowie dessen Unterschrift aufweisen muss.
Für die Petitionen auf dem elektronischen Weg müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse besitzen.
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Auf einen Blick: Aktueller Petitionsbericht
Nach der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag berichtet der Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden der Vollversammlung des Bayerischen Landtags zum Ende der Wahlperiode mündlich über die Beratungen der Petitionen in den Ausschüssen. Der Bericht bietet eine Übersicht über die Themenbereiche der Eingaben und Beschwerden und stellt dar, wie sie erledigt wurden. Soweit die Behandlung aus zeitlichen Gründen in der laufenden Wahlperiode nicht mehr erfolgen kann, werden die Petitionen in der nächsten Wahlperiode behandelt.
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zur Mitte der 16. Wahlperiode




















