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Vollversammlung
Konstituierung
Jede politische Partei oder Gruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten der Parteien zu Fraktionen zusammen. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt.
Im 15. Bayerischen Landtag (2003 bis 2008) hatten sich drei Fraktionen gebildet: Die Christlich-Soziale Union (CSU) stellte 124 Abgeordnete, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 41 Abgeordnete und das Bündnis 90/Die Grünen 15 Abgeordnete. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen standen in der Opposition, die CSU war die Mehrheitsfraktion und stellte die Regierung.
Der neu gewählte Landtag konstituiert sich in seiner ersten Vollversammlung, zu der er spätestens am 22. Tag nach der Wahl am Sitz der Staatsregierung zusammentreten muss. In der ersten Sitzung wählt der Landtag aus seiner Mitte das Präsidium.
Aufgaben der Vollversammlung
In den Vollversammlungen kommt das Parlament zu abschließenden Beratungen und Entscheidungen zusammen. Hier finden Aktuelle Stunden und Ministerbefragungen statt. Außerdem werden Dringlichkeitsanträge der einzelnen Fraktionen debattiert. Vor allem aber werden Gesetzesvorlagen und Anträge beraten und in der Regel auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse zur Abstimmung gestellt.
Die Aussprachen in den Vollversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Stenografen schreiben wortgetreue Sitzungsberichte, die von den Rednern autorisiert und als offizielle Landtagsprotokolle - auch im Internet - veröffentlicht werden.
Wahlen im Landtag erfolgen ebenfalls in der Vollversammlung. Sie finden geheim statt. Die Stimmzettel werden im Beisein des Stimmberechtigten von einem Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts in die Urne gelegt. Die Wahl erfolgt durch Kennzeichnung eines Kandidaten oder einer Liste oder durch die Beschriftung des Stimmzettels mit einem Namen. Gewählt ist in der Regel, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident werden in geheimer Wahl gewählt.













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