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Bürgerkulturpreis des Bayerischen Landtags
Von der Präsidentin des Bayerischen Landtags wird jährlich zum Tag des Ehrenamts (5. Dezember) der Bürgerkulturpreis des Bayerischen Landtags verliehen. Der Preis ist mit 26.000 Euro dotiert, er kann auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2010.
Für das Jahr 2010 wird die Ausschreibung unter die Leitthematik
„Initiativen für eine Kultur des Erinnerns“
gestellt. Der Beirat zum Bürgerkulturpreis ist der Auffassung, dass das, was bewahrenswert ist, nicht verloren gehen darf.
Mit dem diesjährigen Preis sollen ehrenamtliche Initiativen ausgezeichnet werden, die beispielhaft themen- und generationsübergreifend die Erinnerung an prägende und einschneidende Ereignisse wach halten und Signale für die Gegenwart und Zukunft geben. Dabei ist einerseits an „große“ überregionale geschichtliche Ereignisse gedacht (wie z.B. Krieg, Verfolgung, Flucht, Vertreibung, Holocaust, soziale und Bürgerrechtsbewegungen nach 1945, Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang, deutsche Einheut, europäische Integration), andererseits an „kleine“ lokalgeschichtliche Geschehnisse. Es soll allerdings nicht nur um eine beschreibende Darstellung von Fakten der Vergangenheit gehen, sondern insbesondere um deren Aus- und Weiterwirkung. Gerade die jüngere Generation ist aufgerufen, sich mit der Erinnerungskultur auseinanderzusetzen.
Angenommen werden Eigenbewerbungen oder Vorschläge von Dritten. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen.
Projekte zum Schwerpunktthema sollen ihre Existenzfähigkeit bereits mindestens ein Jahr dauerhaft nachgewiesen haben. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2010 (Datum des Poststempels) beim Bayerischen Landtag, Maximilianeum, 81627 München, Stichwort: Bürgerkulturpreis.
Neben einer ausführlichen, gegebenenfalls bebilderten Projektbeschreibung müssen folgende Angaben in den Bewerbungsunterlagen enthalten sein:
• Kontaktadresse des Bewerbers (Name, Firma bzw. Institution, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, ggf. Fax, E-Mail, Internet)
• ggf. Kontaktdaten der vorschlagenden Person bzw. Einrichtung
• kurz gefasste Projektbeschreibung (maximal 2 Seiten - kopierfähig) mit präzisen Erläuterungen zu Ergebnis und wesentlichen Charakteristika des Projekts.
Entsprechende Formulare und weitere Informationen können beim Bayerischen Landtag angefordert werden unter Telefon: 089/4126-2731, Fax: 089/4126-1731,
E-Mail: renate.mayer@bayern.landtag.de oder unter www.bayern.landtag.de.
Die Preisträger werden von einem Beirat unter Vorsitz der Landtagspräsidentin ausgewählt, der sich aus
• je einem Vertreter/einer Vertreterin der Fraktionen des Bayerischen Landtags,
• je einem Vertreter/einer Vertreterin des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags
• und dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Bayerischen Landtagspresse
zusammensetzt. Der Beirat kann ggf. eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten.



















