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16. Wahlperiode: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, auch Petitionsausschuss genannt, ist einer von zwölf ständigen Fachausschüssen des Bayerischen Landtags. Ihm gehören insgesamt 16 Abgeordnete an: 8 von der CSU, 3 von der SPD, je 2 von den Freien Wählern und von Bündnis 90/Die Grünen sowie 1 Mitglied der FDP. Vorsitzender ist der Abgeordnete Hans-Joachim Werner, stellvertretende Vorsitzende die Abgeordnete Sylvia Stierstorfer.

Bild: Vorsitzender Hans Joachim Werner, SPD, und stv. Vorsitzende Sylvia Stierstorfer, CSU  - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Vorsitzender Hans Joachim Werner, SPD, und stv. Vorsitzende Sylvia Stierstorfer, CSU
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Der Ausschuss besteht in der jetzigen Form seit Beginn der 1. Wahlperiode des Landtags 1946. Die Ursprünge des Petitionsrechts, das sowohl in der Bayerischen Verfassung (Art. 115) als auch im Grundgesetz (Art. 17) als Grundrecht verankert ist, gehen aber viel weiter zurück in der Geschichte. So war schon in den antiken Königreichen der Achaemeniden in Persien und der Ptolomäer in Ägypten die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Regenten zu wenden, genauso verbreitet wie später im Römischen Reich.

Der Ausschuss befasst sich überwiegend mit Petitionen. Anträge und Gesetzentwürfe berät er nur, wenn sie für die Behandlung von Eingaben einschlägig sind. Dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wurden in der 15. Wahlperiode rund 30% der 13.000 an den Landtag gerichteten Petitionen zugewiesen. Die übrigen Petitionen behandeln die Fachausschüsse.
Schwerpunkt seiner Arbeit sind u. a. Petitionen in Bau und Wohnungsangelegenheiten, Gnadengesuche, Beschwerden aus Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern, in Personenstandsfragen, in Ausbildungsförderung- und Schulwegkostenangelegenheiten sowie Eingaben von Ausländern und Vertriebenen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Eingaben zu Baugenehmigungen. Hierzu wird in vielen Fällen eine Ortsbesichtigung beschlossen, bei der dann die zuständigen Ausschussmitglieder versuchen, vor Ort zusammen mit den Eingabestellern und Behördenvertretern eine Lösung zu erreichen.
Der Ausschuss überprüft im Rahmen seines Kontrollrechts über die Staatsregierung die beanstandeten behördlichen Entscheidungen und holt zum Vorbringen der Gesuchsteller grundsätzlich schriftliche Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein. Sein Ziel ist es, Lösungen für die Probleme der Hilfe Suchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden.

  Mitglieder des Ausschusses ( 16 Mitglieder )
  Vorsitzender
Werner Hans Joachim Fraktionslogo: SPD
 
  Stellvertr. Vorsitzende
Stierstorfer Sylvia Fraktionslogo: CSU
 
  Mitglied
Ackermann Renate Fraktionslogo: B’90/Grüne
Blume Markus Fraktionslogo: CSU
Hintersberger Johannes Fraktionslogo: CSU
Imhof Hermann Fraktionslogo: CSU
Jung Claudia Fraktionslogo: FW
Rüth Berthold Fraktionslogo: CSU
Scharfenberg Maria Fraktionslogo: B’90/Grüne
Schöffel Martin Fraktionslogo: CSU
Schreyer-Stäblein Kerstin Fraktionslogo: CSU
Streibl Florian Fraktionslogo: FW
Taubeneder Walter Fraktionslogo: CSU
Thalhammer Tobias Fraktionslogo: FDP
Weikert Angelika Fraktionslogo: SPD
Wild Margit Fraktionslogo: SPD