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16. Wahlperiode: Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit

Der Ausschuss für kommunale Fragen und Innere Sicherheit ist einer von zwölf ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören 20 Abgeordnete an: 10 von der CSU, 4 von der SPD und je 2 von den FREIEN WÄHLERN, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP. Vorsitzender ist der Abgeordnete Joachim Hanisch.

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der in dieser Form seit 1994 besteht, entspricht weitgehend dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern und umfasst damit alle Fragen, die die Kommunen betreffen (z. B. kommunale Abgaben, wie Steuern, Beiträge und Gebühren, wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge).

Zum sicherheitsrechtlichen Zuständigkeitsbereich gehören die Angelegenheiten der Polizei und die Innere Sicherheit (u. a. Katastrophenschutz und Feuerwehr). Der Ausschuss setzt sich im kommunalrechtlichen Bereich intensiv für die Stärkung der Selbstverwaltung der Kommunen ein. So hat er in der Vergangenheit die Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung unterstützt. Bei der Mitberatung des Finanzausgleichsgesetzes ist der Ausschuss darauf bedacht, dass den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit bilden die Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Abwehr der Gefährdungen durch den internationalen Terrorismus den Schwerpunkt der Beratungen. Mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes wurden die Rechtsgrundlagen für die präventive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, die Online-Datenerhebung und den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme geschaffen. Darüber hinaus begleitet der Ausschuss intensiv die Umsetzung bzw. Evaluation der Polizeireform sowie den Aufbau eines Digitalfunknetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bayern.

Gesetzesvorhaben, die der Ausschuss in der vorangegangenen Legislaturperiode federführend beraten hat, sind die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes zur Regelung des Rettungsdienstes. Ziel dieser beiden für den Schutz der Bevölkerung wichtigen Novellierungen war, die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sowie das Zusammenwirken der im Rettungsdienst tätigen Organisationen zu verbessern.

Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch Expertenanhörungen durch.

Nicht zuletzt befasst sich der Ausschuss auch regelmäßig mit Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die in seinen fachlichen Zuständigkeitsbereich fallen.
  Mitglieder des Ausschusses ( 20 Mitglieder )
  Vorsitzender
Hanisch Joachim Fraktionslogo: FREIE WÄHLER
 
  Mitglied
Aures Inge Fraktionslogo: SPD
Dr. Fischer Andreas Fraktionslogo: FDP
Dr. Herrmann Florian Fraktionslogo: CSU
Kamm Christine Fraktionslogo: B’90/Grüne
König Alexander Fraktionslogo: CSU
Ländner Manfred Fraktionslogo: CSU
Lorenz Andreas Fraktionslogo: CSU
Perlak Reinhold Fraktionslogo: SPD
Pohl Bernhard Fraktionslogo: FREIE WÄHLER
Rohde Jörg Fraktionslogo: FDP
Schmitt-Bussinger Helga Fraktionslogo: SPD
Schneider Harald Fraktionslogo: SPD
Schorer Angelika Fraktionslogo: CSU
Schwimmer Jakob Fraktionslogo: CSU
Strehle Max Fraktionslogo: CSU
Tausendfreund Susanna Fraktionslogo: B’90/Grüne
Dr. Weiß Manfred Fraktionslogo: CSU
Zeitler Otto Fraktionslogo: CSU
Zellmeier Josef Fraktionslogo: CSU