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01.12.2011 - Beschluss zum Thema Asylbewerberkinder und Leistungen nach dem Teilhabepaket
Der Beschluss im Wortlaut:Die Kinderkommission begrüßt die bundesrechtliche Regelung, Kinder, welche als Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG gelten, in das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II bzw. SGB XII miteinzubeziehen.
Allerdings ist es für die Kinderkommission nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Kinder, welche als Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG gelten, in Bayern unter besonderen Umständen zwar Leistungen aus dem Bildungspaket, nicht aber aus dem Teilhabepaket erhalten und so unnötigerweise eine Ausgrenzung geschaffen wird. Diese Kinder erhalten beispielsweise nicht die Unterstützung, in Sport- und Jugendvereine einzutreten oder andere soziokulturelle Angebote wahrzunehmen. Dadurch entsteht nicht nur eine Ausgrenzung gegenüber der ansässigen Bevölkerung. Vielmehr werden diese Kinder zusätzlich gegenüber denjenigen Kindern benachteiligt, die als Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG gelten. Diese Benachteiligung wird besonders spürbar, wenn die unterschiedlich eingestuften Kinder eine gemeinsame Unterkunft teilen.
Für die Kinderkommission erweist sich aber gerade die Teilhabe an entsprechenden sportlichen und soziokulturellen Angeboten als äußerst wichtig nicht nur für die Integration, sondern ebenso für die persönliche Entwicklung von jungen Menschen.
Die Kinderkommission des Bayerischen Landtages empfiehlt deshalb eine Gleichbehandlung aller Kinder hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets nach Sozialgesetzbuch II und XII (SGB II und SGB XII).


















