Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute 20.10.2008 bis 30.09.2014
• 1979: Mittlere Reife Agnes-Bernauer-Realschule, Augsburg • 1980-1982: Ausbildung zur landwirtschaftlichen Haushälterin • 1982-2014: Landwirtin im eigenen Betrieb.
• 1996-2020: Mitglied Kreistag Oberallgäu • 2002-2008: stv. Landrätin Oberallgäu • 1996-2008: Gemeinderätin in Missen-Wilhams • 2002-2008: stv. Bürgermeisterin Missen-Wilhams • seit 2014: Abgeordnete des Europäischen Parlamentes • seit 2014: stv. Vorsitzende der FREIE WÄHLER Bayern • seit 2014: Mitglied des Bundesvorstands FREIE WÄHLER.
• Seit 2008: Mitglied FREIE WÄHLER • 1992-2012: Kreisbäuerin im Lkr. Oberallgäu • seit 2012: Ehrenkreisbäuerin • bis 2012: Mitglied des Bezirksvorstandes im Bauernverband Schwaben • bis 2017: Vorsitzende im Freundeskreis Schwäbisches Jugendblasorchester im ASM • Mitglied Rotary Oberstaufen-Immenstadt • seit 2020: Vorsitzende des Kollegs für Chancengleichheit • Trägerin der Bayerischen Staatsmedaille.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute 20.10.2008 bis 30.09.2014
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
20.10.2008 bis 30.09.2014
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (Mitglied)
12.12.2023 - heute Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Kempten
30.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirates Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.