Untersuchungsausschuss Labor

Nach Antragstellung durch die Oppositionsfraktionen (Drs. 17/2371), Änderungsantrag der Regierungsfraktion (Drs. 17/2463) und Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss (Drs. 17/2476) setzte die Vollversammlung des Bayerischen Landtags am 1. Juli 2014 gemäß Art. 25 Bayerische Verfassung den Untersuchungsausschuss ein und bestellte die von den Fraktionen benannten Mitglieder (Drs. 17/2483). Abschließend behandelt wurde der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses (Drs. 17/12960) in der Vollversammlung vom 26. Oktober 2016.

Die Bestimmung des Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Sitzverteilung (neun Mitglieder) richtete sich nach dem Sainte-Laguë-Schepers-Verfahren.

Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 16. Juli 2014 und ist zu insgesamt 41 Sitzungen zusammengetreten.

In der 41. Sitzung vom 27. September 2016 hat der Untersuchungsausschuss den Schlussbericht (Drs. 17/12960(Dokument vorlesen)) beraten und beschlossen.

Weitergehende Informationen zum Verfahrensablauf, insbesondere zu Umfang und Ablauf der Beweiserhebung (u.a. Zeugen, Akten), können dem Schlussbericht ebenso entnommen werden, wie die gemeinsamen Feststellungen zu den einzelnen Fragen des Untersuchungsauftrages und die Schlussfolgerungen und Bewertungen. Schließlich sind dem Schlussbericht auch zwei Minderheitenberichte gem. Art. 21 Abs. 4 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags beigefügt.

Der Schlussbericht wurde in der Vollversammlung vom 26. Oktober 2016 (Protokollauszug(Dokument vorlesen); Gesamtprotokoll 17/85(Dokument vorlesen)) abschließend behandelt.

Sitzungsverlauf TOP 5:

Alexander König (CSU)
Franz Schindler (SPD)
Florian Streibl (FREIE WÄHLER)
Dr. Sepp Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Michael Hofmann (CSU)

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