Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Künstlerische Mitarbeiterin, Abt. Kamera, Hochschule für Fernsehen und Film, München, Freistaat Bayern
Filmemacherin, Dozentin, Künstlerin, Fotografin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Filmemacherin, München
Vertragspartner 1: 2019 Stufe 1
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied im Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach, Landeshauptstadt München, München, seit 11.11.2021
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Vorstands (ehrenamtlich), Paul Klinger Künstlersozialwerk, München, seit 13.07.2019
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Kurz, Susanne:
www.sanne-kurz.de
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. Künstlerische Mitarbeiterin (mit gesetzlichem Rückkehrrecht für den Fall des Ausscheidens aus dem Bayerischen Landtag), Abt. Kamera, Hochschule für Fernsehen und Film, München, Freistaat Bayern
2. Filmemacherin, Dozentin, Künstlerin, Fotografin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Filmemacherin, München
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
- Mitglied im Rundfunkrat, Bayerischer Rundfunk, München, seit 01.01.2019
2022: 700 EUR, 100 EUR, 800 EUR, 700 EUR, 100 EUR, 700 EUR, 200 EUR, 700 EUR, 100 EUR, 700 EUR, 700 EUR, 700 EUR, 300 EUR, 700 EUR, 300 EUR (jeweils brutto*)
2023: 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 850 EUR, 100 EUR, 850 EUR (jeweils brutto*)
- Mitglied im Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach (ehrenamtlich), Landeshauptstadt München, München, seit 11.11.2021
2022: 304 EUR, 522 EUR, 304 EUR (jeweils brutto*)
2023: 306 EUR, 695 EUR, 181 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Vorstands (ehrenamtlich), Paul Klinger Künstlersozialwerk, München, seit 13.07.2019
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Kurz, Susanne:
www.sanne-kurz.de
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.