Datenschutzkommission

Beim Landtag wird gemäß Art. 17 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) eine Datenschutzkommission gebildet.

Die Datenschutzkommission besteht derzeit aus elf Mitgliedern. Der Landtag bestellt grundsätzlich sechs Mitglieder aus seiner Mitte nach Maßgabe der Stärke seiner Fraktionen; das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers findet Anwendung. Für Fraktionen, die hiernach nicht zum Zuge kommen, kann der Landtag jeweils ein weiteres Mitglied bestellen, auch wenn sich dadurch die Zahl der Mitglieder aus seiner Mitte auf mehr als sechs erhöht.

Ferner bestellt der Landtag jeweils ein weiteres Mitglied auf Vorschlag der Staatsregierung, der kommunalen Spitzenverbände, des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und des Verbands freier Berufe e. V. in Bayern.

Die Mitglieder der Datenschutzkommission werden für die Wahldauer des Landtags bestellt; sie sind in ihrer Tätigkeit an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Datenschutzkommission unterstützt den Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Arbeit.

Die weiteren Mitglieder wurden am 24.01.2024 gemäß Landtagsbeschluss auf Drucksache Nr. 19/288(Dokument vorlesen) und Drucksache Nr. 19/111(Dokument vorlesen) bestellt.

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