Landeshaushalt des Freistaates Bayern

Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt

Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung.

Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.

In Bayern ist der Doppelhaushalt mit Nachträgen das bislang übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung.

Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, die Rekordinflation aufgrund stark gestiegener Energiepreise, die noch nicht überwundene Corona-Pandemie und eine sich abzeichnende Rezession im Jahr 2023 führen zu hohen Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung. Aufgrund dessen legt die Staatsregierung auch für das Haushaltsjahr 2023 wieder einen Gesetzentwurf für einen Einjahreshaushalt vor.

Den Haushaltsplan 2023 finden Sie hier.

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