Doppelhaushalt 2015/2016 des Freistaats Bayern
Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt
Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren (Doppelhaushalt). Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.
Doppelhaushalt 2015/2016 - Haushaltsgesetz und Einzelpläne
Haushaltsgesetz mit Begründung(Dokument vorlesen)
Einzelplan 01 - Landtag(Dokument vorlesen)
Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei(Dokument vorlesen)
Einzelplan 03A - Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - Allgemeine Innere Verwaltung(Dokument vorlesen)
Einzelplan 03B - Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - Staatsbauverwaltung(Dokument vorlesen)
Einzelplan 04 - Staatsministerium der Justiz(Dokument vorlesen)
Einzelplan 05 - Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Bildung und Kultus(Dokument vorlesen)
Einzelplan 06 - Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat(Dokument vorlesen)
Einzelplan 07 - Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie(Dokument vorlesen)
Einzelplan 08 - Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten(Dokument vorlesen)
Einzelplan 10 - Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration(Dokument vorlesen)
Einzelplan 11 - Bayerischer Oberster Rechnungshof(Dokument vorlesen)
Einzelplan 12 - Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz(Dokument vorlesen)
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung(Dokument vorlesen)
Einzelplan 14 - Staatsministerium für Gesundheit und Pflege(Dokument vorlesen)
Einzelplan 15 - Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Wissenschaft und Kunst(Dokument vorlesen)