Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen seit 2012, Mitglied des Kreisvorstands Erlangen-Stadt von 2013 bis 2015.
Hochschulpolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in verschiedenen Funktionen und Gremien (2009-2012) sowie als ein Sprecher der bayerischen Studierendenvertretungen (Landes-ASten-Konferenz Bayern; 2010-2011), Mitglied im Beirat von Access – Inklusion im Arbeitsleben gemeinnützige GmbH, Erlangen (seit 2019), 1. stellvertretender Kreisvorsitzender BRK-Kreisverband Erlangen-Höchstadt (seit 2021), Mitglied der Bayerische Akademie Ländlicher Raum.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2024 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Erlangen
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Klinikum am Europakanal, Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.