Landtagspräsidentin Barbara Stamm legt parlamentarischen Beratungsvorgang und Vertragsabschlüsse im Jahr 2000 offen

Dienstag, 28. Mai 2013

Seit dem 1. Dezember 2000 verbietet das Abgeordnetengesetz die Beschäftigung von Ehegatten oder Verwandten oder Verschwägerten 1. Grades. Davon ausgenommen waren bereits bestehende Arbeits- und Werkverträge. In der aktuellen Diskussion um diese sogenannten Altfälle wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Abgeordnete noch kurz vor Inkrafttreten der Änderung des Abgeordnetengesetzes entsprechende Arbeitsverträge mit Verwandten 1. Grades oder Ehegatten neu abgeschlossen haben.

Deswegen legt Landtagspräsidenten Barbara Stamm nun den parlamentarischen Werdegang der gesetzlichen Regelung seit der Beschäftigung durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Abgeordnetenrecht bis zur Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember 2000 in vollem Umfang offen. „Daraus ist auch zu ersehen, dass damals eigens das Inkrafttreten des Gesetzes vorverlegt wurde, um Missbrauch auszuschließen“, betont die Landtagspräsidentin.

In der beiliegenden Dokumentation werden nicht nur Protokolle von Plenar- und Ausschusssitzungen, sondern auch Informationen zu den nicht öffentlich tagenden Gremien der interfraktionellen Arbeitsgruppe Abgeordnetenrecht, dem Präsidium und des Ältestenrates zugänglich gemacht. „Nach Abwägen rechtlicher Fragen und insbesondere im Hinblick darauf, dass die Sitzungen 13 Jahre zurückliegen, stelle ich Ihnen das gesamte Material zur Verfügung, um den Beratungsablauf nachzuzeichnen. Damit schaffen wir Transparenz, die Ihnen ermöglicht, die damaligen Ereignisse selbst einzuordnen“, so Barbara Stamm weiter.

Zu den Namen der Abgeordneten, die im Jahr 2000 noch neue Arbeitsverträge abgeschlossen haben, erklärt Barbara Stamm:

„Ich wurde mehrfach gebeten, die Zahl und die Namen der Abgeordneten zu nennen, die im Jahr 2000 erstmalig Verwandte 1. Grades oder Ehegatten beschäftigt haben. Insgesamt gab es 79 Altfälle, 45 davon waren 1999 bekannt. Deswegen wurde vermutet, 34 Abgeordnete hätten im Jahr 2000 noch neue Verträge abgeschlossen. Dies ist allerdings nicht richtig: im Jahr 1999 konnte der Landtag nur Auskunft über die bereits 1998 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse geben, weil die Rechnungslegung für 1999 noch nicht abgeschlossen war. Zu beachten ist zudem, dass nach dem gültigen Abrechnungssystem die Arbeits- und Werkverträge generell nicht vorgelegt werden müssen. Eine genaue Aussage über den erstmaligen Abschluss eines Vertragsverhältnisses ist daher aus den beim Landtagsamt befindlichen Akten nicht möglich. Deswegen konnte ich dazu bisher auch keine genauen Angaben machen.

Nachdem sich daraus aber viele Spekulationen ableiten, die dem Ansehen des Parlaments insgesamt schaden, habe ich nun aufgeklärt, wer im Jahr 2000 solche Arbeitsverhältnisse neu begründet hat und ab wann dies der Fall war. Ich habe alle in Frage kommenden Abgeordneten, bei denen nicht nachvollziehbar war, ob es sich um bereits bestehende oder neu abgeschlossene Vertragsverhältnisse handelt, kontaktiert. Nach deren Angaben ergibt sich folgendes Bild:“ /hw

Anlagen:

Vertragsabschlüsse im Jahr 2000

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(Dokument vorlesen)
Mitarbeiterentschädigung gemäß Bayerischen Abgeordnetengesetz:
Übersicht über die in den Jahren 1999 bis 2000 erfolgten Stellungnahmen bzw. Beschlüsse hinsichtlich der Beschäftigung von Ehegatten und Personen, die im 1. Grad verwandt oder im 1. Grad verschwägert sind
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Erklärung MdB Josef Göppel mehr...(Dokument vorlesen)

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