Maskenpflicht im Bayerischen Landtag gilt nun auch für Abgeordnete

Neue Anordnung der Landtagspräsidentin

Mittwoch, 1. Juli 2020

  • Von morgen an gilt die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag für alle – also auch für Abgeordnete.
  • Wer sich dem widersetzt, dem droht ein Zwangsgeld.
  • Auch durch die Maskenpflicht soll nach der Sommerpause wieder allen Abgeordneten die Teilnahme an Sitzungen ermöglicht werden.

MÜNCHEN.        Landtagspräsidentin Ilse Aigner ordnet auch für die Mitglieder des Landtags ab 2. Juli 2020 die Maskenpflicht an. Sollten Abgeordnete keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, droht ein Zwangsgeld. Damit wird jetzt auf neue Erkenntnisse reagiert. Zudem erfolgt der Schritt, weil die nötigen Abstände nicht überall eingehalten wurden Nicht zuletzt soll damit die Rückkehr zu einem Vollbetrieb des Parlaments ab September ermöglicht werden.

Nach Beratung im Präsidium des Landtags sowie im Ältestenrat nutzt Landtagspräsidentin Ilse Aigner ihr Hausrecht und erlässt eine Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Maximilianeum und den Außengebäuden des Landtags. Damit müssen auch alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen Masken tragen, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten. In den Sitzungssälen können die Masken unter Einhaltung der derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden. Für alle übrigen Personen (MitarbeiterInnen, PressevertreterInnen etc.) gilt die Maskenpflicht bereits seit dem 15. Juni.

Die Anordnung hält Landtagspräsidentin Ilse Aigner nun für nötig, da die angestrebte Selbstverpflichtung der Mitglieder des Landtags zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht realisierbar war. Grund war die grundsätzliche Weigerung von Abgeordneten der AfD, Masken zu tragen. Aus Respekt vor dem freien Mandat und aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken hatte die Landtagspräsidentin zunächst an die Verantwortung der Landtagsabgeordneten appelliert. Auch die nötigen Abstände, um eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden nicht überall eingehalten.

Sollten sich Abgeordnete nun nicht an die Maskenpflicht halten, droht ein Zwangsgeld. Dieses wird sich in der Höhe an den Bußgeldern orientieren, die im Freistaat Bayern im Sinne der Infektionsschutzverordnung gelten. Konkret ist in einem ersten Schritt von etwa 150 Euro auszugehen. Wer sich wiederholt der Anordnung widersetzt, gegen den kann das Zwangsgeld auch mehrfach verhängt werden. Wichtig ist der Landtagspräsidentin jedoch, dass die Sanktionen verhältnismäßig bleiben müssen, wie es auch die Abgeordnetenrechtskommission empfohlen hatte.

Nicht zuletzt durch diese Anordnung soll nach der Sommerpause wieder allen Abgeordneten die Teilnahme an Sitzungen ermöglicht werden. Im Plenarsaal  sowie in zwei weiteren Sitzungssälen werden zusätzlich als Schutz Trennscheiben an den Tischen angebracht. Darüber hinaus werden im Plenarsaal und im Senatssaal Mikrofon-Sprechstellen an den jeweiligen Plätzen eingebaut, um unnötiges Umhergehen zu vermeiden.

Eine Teilnahme an Plenarsitzungen kann Besuchern leider weiterhin nicht ermöglicht werden, weil die Plätze auf der Besuchertribüne – aufgrund der Abstandsregelungen im Saal – für Abgeordnete freigehalten werden müssen. Die Öffentlichkeit wird deshalb weiterhin durch die Teilnahme der LandtagsjournalistInnen sowie durch den Livestream der Plenarsitzungen hergestellt. An Ausschusssitzungen können Einzelbesucher, insbesondere Petenten, teilnehmen.

(CK)

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