Das Volk kann auch Gesetze machen

Das Volk sind die Menschen von einem Land.
Zum Beispiel von Bayern.
Die Menschen von Bayern können auch ein Gesetz machen.

Dazu müssen viele Unter·schriften für das Gesetz gesammelt werden.
Das Sammeln von Unter·schriften für ein Gesetz nennt man Volks·begehren.
Man braucht dazu fast eine Million Unter·schriften.

Dann kommt ein Volks·entscheid.
Jeder Bürger darf abstimmen.
Man kann Ja oder Nein ankreuzen.

Ja bedeutet: Man ist für das neue Gesetz.
Nein bedeutet: Man ist dagegen.

Wenn die meisten Leute Ja ankreuzen,
wird das Gesetz gemacht.

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