G 10-Kommission

Nach Art. 10 des Grundgesetzes und des hierzu erlassenen Bundesgesetzes ist für die Überprüfung von Einschränkungen des Post- und Fernsprechgeheimnisses anstelle der Gerichte ein von der Volksvertretung zu bestellendes Organ zuständig. In Bayern ist dies gemäß dem „Ausführungsgesetz Art. 10 – Gesetz“ die so genannte G 10-Kommission.

Die G 10-Kommission wirkt im Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes und des hierzu erlassenen Bundesgesetzes bei der Überprüfung von Einschränkungen des Post- und Fernsprechgeheimnisses anstelle der Gerichte. Es handelt sich daher um eine justizähnliche unabhängige Institution, weshalb gesetzlich auch vorgeben ist, dass der Vorsitzende der G 10-Kommission die Befähigung zum Richteramt haben muss. 


Nach Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Aufgaben der G 10-Kommission im Bayerischen Landtag und zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Ausführungsgesetz Art. 10-Gesetz - AGG 10) besteht die Kommission aus drei Mitgliedern und zwar aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis eine neue Kommission bestellt ist. Die Beratungen der Kommission sind geheim.

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 gem. § 37a BayLTGeschO die Mitglieder der G 10-Kommission neu bestellt und den Vorsitzenden bestimmt (Drs. 19/48(Dokument vorlesen) (Dokument vorlesen)(Dokument vorlesen)). Die G 10-Kommission wählte am 12. Januar 2024 die stellvertretende Vorsitzende.

Mitglieder der G10-Kommission

Steffen Vogel (CSU) - Vorsitzender; Stellvertreter: Alfred Grob (CSU)

Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - stellv. Vorsitzende; Stellvertreter: Horst Arnold (SPD)

Wolfgang Hauber (FW); Stellvertreter: Martin Scharf (FW)

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