Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Alpitronic Deutschland GmbH
Alte Landstr. 29
85521 Ottobrunn
accounting.DE@alpitronic.it
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Landtags zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, von großer Bedeutung sind.Für die Alpitronic Deutschland GmbH ist es wichtig, die Notwendigkeit öffentlicher Anstrengungen in Form von Investitionen und Initiativen zur Förderung des Marktes für Elektrofahrzeuge und nachhaltiger Mobilitätslösungen zu bekräftigen. Alpitronic möchte zusammenarbeiten und seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft für Deutschland und Europa insgesamt leisten.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Philipp Senoner
Herr Patrik Herrnegger
Frau Luise Helene Baar
Herr Michelangelo Aveta
Herr Wolfgang Ademmer
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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