Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirschaft e. V. (VBEW)
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 4
80807 München
089 380182 0
f.mattner@vbew.de
www.vbew.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW - repräsentiert die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen. Als großer Landesverband im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - BDEW vertritt der VBEW in Bayern die gemeinsamen Anliegen aller Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Wolfgang Brandl
Herr Marcus Böske
Herr Klaus Steiner
Herr Detlef Fischer
Herr Thomas Barth
Herr Markus Rauh
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
400
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Ann-Kathrin Behnisch
Herr Florian Mattner
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
-
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
40001 - 50000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
230303 VBEW JA 2022.pdf