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Änderungsantrag SPD
Ausweitung des Anwendungsbereichs (Änderung von Art. 1), Ordnungswidrigkeiten (Änderung von Art. 6 BayLobbyrG); Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen (Einfügung eines neuen § 98b in die Zuständigkeitsverordnung)
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