Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes;
Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Volksbefragungen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden |