Verbindliche Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung "ANKER-Einrichtungen in Bayern" des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.09.2019 (I) -
hier: Beschränkung der Verweildauer von Familien mit minderjährigen Kindern auf längstens sechs Monaten |