Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Kuratorin (ehrenamtlich), ehemalige Synagoge Ichenhausen, Ichenhausen, seit 01.12.2023
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Medienrats, Landeszentrale für neue Medien (BLM), München, seit 01.01.2024, monatlich 800 EUR (brutto*) seit 19.04.2024 2024: 700 EUR, 900 EUR (jeweils brutto*)
Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats (ehrenamtlich), Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Günzburg, seit 30.11.2023
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
Rückkehrrecht in die Verwaltung nach Ablauf des Mandats, Landratsamt Günzburg, Günzburg
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.