Bayer. Landtag: Entschädigung der Landtagsabgeordneten erhöht sich

Mittwoch, 10. April 2013

München. Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2013 um 184 Euro (2,6 Prozent) auf 7 244 Euro, die Kostenpauschale um 68 Euro (2,1 Prozent) auf 3 282 Euro. Die Anpassungen der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Heuer war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2011 bis 1. Juli 2012 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Diese Regelung gilt seit 1996 und wurde in Abstimmung mit der Diätenkommission getroffen. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus sieben Mitgliedern, die nicht dem Bayerischen Landtag oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen. Diesen vom Parlament unabhängigen Berechnungsmodus hat der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode 2008 als Gesetz beschlossen.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm sieht darin eine vernünftige und transparente Regelung. „Man kann auf keinen Fall von einer Selbstbedienung der Parlamentarier reden, wie immer wieder behauptet wird“, betont Stamm. Die Regelung hat sich bewährt und wurde mittlerweile auch von zehn anderen Bundesländern übernommen.

Bei der Entschädigung handelt es sich um ein steuerpflichtiges Einkommen, das zwölf Mal im Jahr gezahlt wird. Die Kostenpauschale ist dafür da, Aufwendungen zu bestreiten, die das Mandat mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahl- oder Stimmkreis, Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur und Ausgaben für mandatsbedingte Fahrten innerhalb Bayerns. Entsprechende Regelungen finden sich in Artikel 5 und 6 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein/e ArbeitnehmerIn über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 10. April 2013, von der jährlichen Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2013 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Ende April 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. /hw

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