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Fraktionen

Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen im Bayerischen Landtag, zu denen sich Mitglieder des Bayerischen Landtags zusammenschließen. 

Die Geschäftsordnung verlangt als Mindestgröße einer Fraktion fünf Abgeordnete. In der Regel schließen sich die Abgeordneten, die Mitglieder derselben Partei sind, zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand. Hauptaufgabe der Fraktionen ist die politische Willensbildung. Sie bereiten Stellungnahmen vor, erarbeiten Vorlagen und legen die Haltung der Fraktion in den Ausschüssen sowie im Landtagsplenum fest. Die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen ist im Einzelnen im Bayerischen Fraktionsgesetz geregelt.

Im 16. Bayerischen Landtag (2008 bis 2013) sind fünf Fraktionen vertreten: Die Christlich-Soziale Union (CSU) stellt 92 Abgeordnete, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 39 Abgeordnete, die Fraktion FREIE WÄHLER 21 Abgeordnete, Bündnis 90/Die Grünen 19 Abgeordnete und die Freie Demokratische Partei (FDP) 15 Abgeordnete. Ein Mitglied des Landtags ist fraktionslos. CSU und FDP bilden eine Koalition und stellen die Regierung. Die SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen sind in der Opposition.

Seit der Landtagswahl von 2008 ergaben sich folgende Veränderungen der Fraktionsstärken: Im Juni 2009 trat ein Mitglied (Dr. Gabriele Pauli) aus der Fraktion FREIE WÄHLER aus. Am 20.02.2013 wechselte ein Mitglied (Dr. Otto Bertermann) von der FDP-Fraktion zur Fraktion FREIE WÄHLER.

 

Wenn Sie politische Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Fraktionen.

In der 16. Wahlperiode (2008-2013) sind folgende Fraktionen im Bayerischen Landtag vertreten:

   

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten der Fraktionen bzw. der Parteien.