Bayerisches Abgeordnetengesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz – BayRS 1100-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl. S. 82), das zuletzt durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S 654) geändert worden ist

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) regelt insbesondere die Rechte der Bewerber um einen Sitz im Bayerischen Landtag gegenüber den Arbeitgebern bzw. Dienstherrn, die Rechtsstellung der in den Bayerischen Landtag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Beamte, Arbeitnehmer und Richter), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. steuerpflichtige Entschädigung, Mandatsausstattung, Sozialleistungen, Versorgungsleistungen) sowie die Vereinbarkeit von Mandat und Beruf.

Der Erwerb und der Verlust der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag richtet sich hingegen nach dem Bayerischen Landeswahlgesetz.

Angaben zu Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat sowie die Veröffentlichung dieser Angaben auf den Internetseiten des Bayerischen Landtags sind in den Art. 28 ff BayAbgG festgelegt. Sie finden die Angaben jedes Mitglieds des Landtags unter "Abgeordnete von A-Z".

Für den Vollzug der Verhaltensregeln sind vom Ältestenrat Ausführungsbestimmungen(Dokument vorlesen) erlassen worden.

Unter welchen Voraussetzungen den Mitgliedern des Bayerischen Landtags die Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge erstattet werden, die sie zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit mit Personen geschlossen haben, ist in entsprechenden Richtlinien(Dokument vorlesen) geregelt.

Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags Aufwendungen für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen (z. B. PC, Fax etc.) erstattet. Näheres hierzu ist in Art. 6 Abs. 4 BayAbgG sowie in den hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen(Dokument vorlesen) nebst Anlage(Dokument vorlesen) geregelt.

Kurze Erläuterungen zu einzelnen wichtigen Stichworten aus dem Abgeordnetenrecht finden Sie auch unter "Landtag von A-Z".

Über sämtliche Leistungen des Bayerischen Landtags an seine Abgeordneten informiert der Transparenzbericht.

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Politik im Bayerischen Landtag

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