Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt

Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung beim Bayerischen Landtag – Landtagsamt.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayerischer Landtag - Landtagsamt
Max-Planck-Straße 1
81675 München
Postanschrift:
Maximilianeum
81627 München
E-Mail: landtag@bayern.landtag.de
Internet: www.bayern.landtag.de/service/datenschutzerklaerung/
Telefon: +49 89 4126-0
Fax: +49 89 4126-1392

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt
E-Mail: Datenschutz@bayern.landtag.de
Telefon: +49 89 4126-2499

3. Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Auf Basis der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Sodann erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 a), b) c), e), Art. 9 Abs. 2 b) und h), Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 103 ff. BayBG, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG, § 611 a BGB, § 3 Abs. 5 TV-L.

4. Soweit Ihre persönlichen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das Landtagsamt und die staatlichen Rechenzentren als Auftragsverarbeiter.

5. Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir mindestens für neun Monate. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von neun Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen (v. a. etwaige Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) aus Rechtsgründen erforderlich. Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert.

6. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung informieren:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Telefon: +49 89 212672-0
Telefax: +49 89 212672-50
E-Mail:

poststelle@datenschutz-bayern.de

Internet: www.datenschutz-bayern.de


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bayerische Landtag – Landtagsamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung in anderen Einstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

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